Legal Eye – die Rechtskolumne: Am 16. Juli 2014 kommt es zum Showdown in Karlsruhe. Dort erhofft sich ein Versicherter vom Bundesgerichtshof die Entscheidung, dass er die Beiträge zurückerhält, die er in seine nach dem Policenmodell abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung eingezahlt hat. Ob das Urteil Konsequenzen für die Branche hat, ist noch unklar. Nur eins ist sicher: Dem Produkt Lebensversicherung wird es alles andere als zuträglich sein.
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