Eiopa setzt neue Maßstäbe: Private-Equity-Beteiligungen im Visier der Aufsicht

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Im Februar 2026 hat die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa eine Konsultation zu verschärften Aufsichtsstandards für Versicherer mit Private-Equity-Bezug (PE) eingeleitet. Hintergrund sind das wachsende Engagement von PE-Investoren im Versicherungssektor und die bisherigen Erfahrungen der Aufsichtsbehörden. Künftig sollen insbesondere Eigentümerstrukturen, Governance, Finanzierung und Exit-Strategien der Investoren genauer geprüft werden, schreibt Anna-Catharina von Girsewald, Partnerin bei der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff & Partner.

M&A-Transaktionen – Ein Organhaftungsrisiko

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Nach einem Zeitraum mit einem eher ruhigen M&A-Geschäft mehren sich Anzeichen für ein gesteigertes Interesse an Übernahmeaktivitäten. Dies gilt auch für die Versicherungswirtschaft. Übernahmen sind dabei in erster Linie eine Sache der Gesellschafter beziehungsweise der Investoren der Zielgesellschaft („Target“) und ihrer Verhandlungspartner. Doch auch für die beteiligten Geschäftsführungen, insbesondere auf Seiten des Targets, bestehen Risiken, erläutert Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.

Bußgeldregress gegenüber Organmitgliedern – es wird (wieder) spannend

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Während die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Kartellbußgeldregress auf sich warten lässt, sorgt das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Oktober 2025 zum Bußgeldregress für neue Dynamik: Aufgrund der nun beim Bundesgerichtshof anhängigen Revision wird sich bald der II. Zivilsenat mit der Zulässigkeit des Bußgeldregresses befassen. Auch die Reaktionen des wettbewerbsintensiven D&O-Versicherungsmarktes dürften interessant werden, schreibt Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger.

D&O-Versicherung: Zwischen Rhetorik, dem geschriebenen Wort und der Realität

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Die D&O-Versicherer sollten alles daransetzen, ihre vertraglichen Zusagen einzuhalten, um nicht das Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der D&O-Versicherung zu gefährden. Das gilt analog für die Vertrauensschaden-Versicherer. Leider sind immer wieder Diskrepanzen zwischen den Versicherungsbedingungen und dem Verhalten der Versicherer im Schadenfall zu beobachten, schreibt Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.

Reform der Produkthaftung: Herausforderungen für die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

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Technologische Entwicklungen und veränderte Wertschöpfungsketten stellen die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung vor Herausforderungen. Digitale Produkte und Services, KI-gestützte Anwendungen sowie globale Lieferketten verändern die Risikolandschaft und machen eine Anpassung bestehender Deckungskonzepte erforderlich. Auch die regulatorischen Entwicklungen – insbesondere die Reform des EU-Produkthaftungsrechts sowie die zunehmende Regulierung im Bereich des öffentlichen Produktsicherheitsrechts – müssen die Versicherer bei der Produktgestaltung berücksichtigen, schreibt Dan Schilbach, Counsel bei der Kanzlei Clyde & Co.

Das Ende des ewigen Widerrufsrechts

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Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts markiert das Ende des sogenannten ewigen Widerrufsrechts bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Auch wenn keine kurzfristige Entlastung der Lebensversicherer in Bezug auf Altverträge zu erwarten ist, entfaltet die Reform strukturelle Wirkung – etwa mehr Klarheit in der Rückstellungspraxis, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner.

„Jeder gegen jeden“ – Das Abwehrkostenrisiko im Aufsichtsratshaftungsfall

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Die jüngsten Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates geben Anlass, die Besonderheiten zu betrachten, die sich bei der versicherungstechnischen Behandlung von Aufsichtsratshaftungsfällen in der D&O-Versicherung zeigen, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV. Schließlich besteht ein hohes Risiko, dass die Versicherungssumme einer Unternehmens-D&O nicht ausreicht – vor allem, wenn „jeder gegen jeden“ seine Rechte sichern will.

Auch bei Stillstand der Geschäfte bleibt der Aufsichtsrat in der Pflicht

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Aufsichtsräte müssen notwendige Berichte von Vorständen aktiv einfordern, wenn diese sie nur unzureichend über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft auf dem Laufenden halten. Das gilt selbst bei einem Stillstand der Geschäftstätigkeit, hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich deutlich gemacht. Kommen Aufsichtsratsmitglieder dem nicht nach, setzen sie sich einem erheblichen persönlichen Haftungsrisiko aus, schreibt Jörg Heilmann, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei der Segger Rechtsanwaltsgesellschaft.

Doppelter Schutz mit Tücken: Unternehmens-D&O vs. persönliche D&O

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Eine persönliche D&O-Versicherung kann als entscheidender Rettungsschirm fungieren, wenn die Unternehmens-D&O an ihre Grenzen stößt. Allerdings ist das Nebeneinander beider Policen mit Blick auf eine reibungslose Schadenabwicklung nicht immer ganz unproblematisch. Eine klare Abstimmung ist vonnöten, schreibt Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.

Geldbußendeckung: Umstritten, aber gefragt

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Unternehmen sehen sich immer stärkeren Compliance-Risiken gegenüber. Vor diesem Hintergrund wächst das Interesse an Deckungskonzepten zur Versicherung von Geldbußen, schreibt Dan Schilbach, Counsel bei der Kanzlei Clyde & Co. Die Versicherbarkeit von Geldbußen ist allerdings umstritten und auch durch die Rechtsprechung noch nicht geklärt. Das hat Auswirkungen auf die Gestaltung entsprechender Versicherungsbedingungen.

Hybride Kriegsführung: Wann greift der Kriegsausschluss bei Cyberangriffen?

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Cyberangriffe gehören zur Realität wirtschaftlicher Risiken. Staaten und staatlich unterstützte Akteure nutzen digitale Angriffe, um strategische Ziele zu verfolgen, politische Gegner zu schwächen und kritische Infrastruktur sowie Industrieunternehmen zu stören. Cyberpolicen reichen nicht immer aus, um mit einer Cyberattacke verbundene Vermögensschäden abzusichern, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner. Daher stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Cyberangriffe unter den Kriegsausschluss fallen und somit der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Zwischen den (Rechts-)Welten

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Internationale tätige Unternehmen müssen sich mit verschiedenen rechtlichen Umgebungen auseinandersetzen. Die Schwierigkeiten liegen auf der Hand: Was in dem einen Staat als normaler Umgang unter Geschäftsleuten angesehen wird, kann in dem anderen Land Korruptionsvorwürfe begründen. Probleme können dabei nicht nur an den geopolitischen Bruchlinien durch Sanktionen und Gegensanktionen entstehen, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV. Das zeigt der Fall eines französischen Cloudanbieters in Kanada.

NIS-2-Umsetzungsgesetz: Chefsache Cybersicherheit

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Vor kurzem ist mit einiger Verzögerung das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Es erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheit der Bundesverwaltung und postuliert vor allem eine Vielzahl neuer Pflichten für bestimmte als „wichtig“ beziehungsweise „besonders wichtig“ eingestufte Unternehmen, erläutert Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Segger Rechtsanwaltsgesellschaft.

Wann Versicherungsmakler für eine Unterversicherung haften

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Versicherungsmakler sollten besonders sorgfältig bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs und der regelmäßigen Überprüfung der Versicherungssummen vorgehen, insbesondere in Zeiten steigender Baupreise und Inflation. Ansonsten laufen sie Gefahr, für eine Unterversicherung haftbar gemacht zu werden, wie ein aktueller Beschluss des Landgerichts Essen zeigt. Es ist auch Schnelligkeit bei der Beratung gefragt, schreibt Rechtsanwalt Stefan Steinkühler.

NIS-2 & Cyber: Zwischen Regulierungsdruck und weichem Markt

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Das am 13. November 2025 vom Bundestag verabschiedete NIS-2-Umsetzungsgesetz novelliert das BSI-Gesetz und bringt damit verschärfte Vorgaben zum Cyber-Risikomanagement mit sich. Diese werden sich auch auf die Cyber- und die D&O-Versicherung auswirken – in einer Zeit, in der infolge des intensiven Wettbewerbs in Teilen des Marktes Zeichnungsstandards und Preise eher sinken, schreibt Dan Schilbach von der Kanzlei Clyde & Co.

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