Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts markiert das Ende des sogenannten ewigen Widerrufsrechts bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Auch wenn keine kurzfristige Entlastung der Lebensversicherer in Bezug auf Altverträge zu erwarten ist, entfaltet die Reform strukturelle Wirkung – etwa mehr Klarheit in der Rückstellungspraxis, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner.
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