Ein Finanzausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung, wie ihn die Bund-Länder-AG zum „Zukunftspakt Pflege“ prüft, wäre nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Hanno Kube verfassungswidrig. In einem Gutachten im Auftrag des Verbands der privaten Krankenversicherung kommt Kube zu dem Schluss, dass der Finanzausgleich gegen die Grundrechte der Versicherten und gegen das Recht auf Berufsfreiheit der Versicherer verstoßen würde.
Scholz-Plan zur Pflegeversicherung stößt auf Kritik
Im TV-Duell der Kanzlerkandidaten hat Olaf Scholz (SPD) eine „Solidaritätsverschränkung“ von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung vorgeschlagen. Demnach würden die privaten Versicherer in die gesetzlichen Kassen einzahlen. Damit würde sich Scholz‘ Plan von einem maximalen Selbstbehalt bei stationärer Pflege von 1.000 Euro finanzieren. Der Verband der privaten Krankenversicherer kritisierte diesen Vorschlag deutlich.

