Das Bundeskartellamt will Vergleichsportale in die Schranken weisen, benötigt dafür jedoch zusätzliche Befugnisse, um Verbraucherrechte „in konkreten Einzelfällen zügig und zielgerichtet durchzusetzen“. Einige Anbieter aus dem Lager von Check24 und Verivox würden tricksen und seien verbraucherunfreundlich, urteilen die Kartellwächter im Abschlussbericht ihrer Sektoruntersuchung. Es gebe Täuschungen, Intransparenz und Schleichwerbung. Bei Versicherungen seien wichtige Anbieter teils von Vergleichen ausgeschlossen. Bis sich die Lage ändert, können sich Verbraucher an Warnhinweisen der Kartellwächter für den Umgang mit Portalen orientieren. … Lesen Sie mehr ›