Ob die Versicherung von Geldbußen im Rahmen der D&O-Deckung erlaubt ist oder nicht, wird seit Langem kontrovers diskutiert. Für die D&O-Experten Daniel Kreienkamp von der Ergo und Daniel Messmer von der Swiss Re ist die Sache klar: Die Versicherung von Bußgeldern sollte nicht erfolgen – auch wenn bei den Kunden eine hohe Nachfrage danach besteht. Zurzeit wartet die Branche auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Alarmstufe Rot im D&O-Markt
Großschäden und Insolvenzen belasten die D&O-Versicherer. Doch eine Marktverhärtung lässt bislang auf sich warten. In ein bis zwei Jahren könnte es aber so weit sein, erwarteten Experten auf der Euroforum-Haftpflichtkonferenz in Köln. Die aktuelle Situation sei auch nicht im Interesse der Kunden, warnte Daniel Messmer, D&O-Experte beim Rückversicherer Swiss Re. Denn am Ende zahle immer der Kunde, nicht der Versicherer. Diskussionen gab es auch um die Zukunft von persönlichen D&O-Deckungen.
D&O: Der Ehevertrag vor der Hochzeit
Geschäftsführer stehen heute stärker denn je unter Beobachtung. Jede Entscheidung ist nur so gut wie das wirtschaftliche Abschneiden des Unternehmens. Die Klagefreudigkeit seitens Dritter oder des eigenen Arbeitgebers steigt. Eine D&O-Versicherung kann da helfen, allerdings gilt es einige Dinge zu beachten – wie etwa eine klare Klausel im Arbeitsvertrag. Darin waren sich die Referenten auf der achten Kurzkonferenz des Versicherungsmonitors einig. Ein Betroffener sprach über seinen eigenen D&O-Fall und wie er diesen für sich entscheiden konnte.


