Legal Eye – Die Rechtskolumne Wenn Röntgenbilder mit Namen und Diagnose im Internet auftauchen, wie gerade vom Bayerischen Rundfunk aufgedeckt, ist der gute Ruf der Verantwortlichen schnell in Vergessenheit geraten. Selbst wenn die rechtlichen Anforderungen zum Schutz von personenbezogenen Daten eingehalten werden, können Regeln und Dokumentationen eines nicht verhindern: Die Sorglosigkeit Einzelner im Umgang mit Software und Technik, oder konkret: das mangelnde Bewusstsein für technischen Datenschutz.
Transparente Datenverarbeitung – auch im Testfall?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Um die Funktionsfähigkeit einer neuen Software oder Anwendung im Unternehmen zu prüfen, ist die Verarbeitung von Daten zu Testzwecken notwendig. Üblicherweise stehen spezielle Datensätze in einer IT-Testumgebung zur Verfügung. Reichen die anonymen Testdaten jedoch nicht mehr aus, um die vielschichtigen neuen Funktionalitäten zu prüfen und eine fehlerfreie Verarbeitung sicherzustellen, sind Echtdaten eine beliebte Quelle. Die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Verarbeitung zu Testzwecken sind jedoch sehr hoch. Auch wenn es nur um den Test einer neuen Cloud-Lösung geht, muss der Datenschutz eingehalten werden.
Datenschutz: Berichte allein reichen nicht
Legal Eye – Die Rechtskolumne Laut Gesetz muss die datenschutzkonforme Verarbeitung von Informationen vom Verantwortlichen nachgewiesen werden: Das Unternehmen ist daher rechenschaftspflichtig. Welche Rolle fällt dabei dem Datenschutzbeauftragten zu? Er berät Mitarbeiter und Geschäftsleitung zu jeglicher Datenverarbeitung. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert, dass der Datenschutzbeauftragte unmittelbar der höchsten Managementebene berichtet. Die noch ungewohnt neue Überwachungsaufgabe der Einhaltung der Datenschutzvorschriften muss zudem von der Compliance-Funktion abgegrenzt werden. Für eine tatsächliche Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen sind aber weitere Maßnahmen empfehlenswert.
Datenschutz bei künstlicher Intelligenz wahren
Legal Eye – Die Rechtskolumne Versicherungsunternehmen hüten einen großen Schatz: Kundendaten. Big Data und Künstliche Intelligenz (KI) werden genutzt, um Daten digital schneller und effizienter zu verarbeiten. Selbstlernende Systeme verbessern die Ergebnisse der maschinellen Verarbeitung fortlaufend. Mit der „Hambacher Erklärung“ haben die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder datenschutzrechtliche Anforderungen beim Einsatz von KI formuliert. Die KI-Nutzung birgt einige Herausforderungen, lässt sich aber rechtlich zulässig gestalten.
