Datenschutz: Berichte allein reichen nicht

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Laut Gesetz muss die datenschutzkonforme Verarbeitung von Informationen vom Verantwortlichen nachgewiesen werden: Das Unternehmen ist daher rechenschaftspflichtig. Welche Rolle fällt dabei dem Datenschutzbeauftragten zu? Er berät Mitarbeiter und Geschäftsleitung zu jeglicher Datenverarbeitung. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert, dass der Datenschutzbeauftragte unmittelbar der höchsten Managementebene berichtet. Die noch ungewohnt neue Überwachungsaufgabe der Einhaltung der Datenschutzvorschriften muss zudem von der Compliance-Funktion abgegrenzt werden. Für eine tatsächliche Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen sind aber weitere Maßnahmen empfehlenswert.

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