Archiv ‘Cum Ex’

Anwaltshaftung bei Cum-Ex-Geschäften

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Der Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung, die bei der Managerhaftpflicht und der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte eine zentrale Ausschlussklausel darstellt, wurde in den vergangenen Jahren vor allem im Bereich der Managerhaftpflicht durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen verschärft. Nun erfuhr er auch im Bereich der Anwaltshaftung eine Konkretisierung durch eine Entscheidung des Landgerichts München I im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften.

Britische Versicherer scheitern mit Klage gegen Allianz

Die Allianz hat einen millionenschweren Rechtsstreit mit elf britischen Versicherern gewonnen. Das Landgericht München wies deren Klage ab. Die Versicherer hatten Entschädigungen an die in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer gezahlt und forderten das Geld von der Allianz zurück.

Freshfields-Versicherer verklagen Allianz

Die Allianz sieht sich mit einer millionenschweren Klage vor dem Landgericht München konfrontiert. Elf Versicherer, die Entschädigungszahlungen der in den Cum Ex-Skandal verwickelten Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer geleistet haben, fordern von der Allianz rund 35 Mio. Euro.

Organhaftung: Cum-Ex und Aufsichtsratspflichten

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Bestehen konkrete Verdachtsmomente für das Fehlverhalten des Vorstands, muss der Aufsichtsrat dem nachgehen. Lässt er durchsetzbare Ansprüche gegen den Vorstand verjähren, kann das Unternehmen den Aufsichtsrat für den entstandenen Schaden in Regress nehmen. Eine Entscheidung des Landgerichts Köln zur Organhaftung bei Cum-Ex-Geschäften zeigt: Die Übergänge zwischen konkreten Verdachtsmomenten und eher unspezifischen Vermutungen sind oft fließend.

Klage: AIG soll Cum Ex-Schäden zahlen

Sogenannte Cum Ex-Geschäfte, bei denen Gewinne für Investoren vom Finanzamt kommen und nicht vom Aktienmarkt, gelten mittlerweile als kriminell. Die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin argumentiert nun allerdings, dass sie bei ihrem Sheridan-Fonds nicht absichtlich gegen das Gesetz verstoßen habe, sondern lediglich ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei. Deshalb will die Bank Verluste aus dem Geschäft von ihrem Versicherer AIG zurückholen, berichtet das Handelsblatt. Weil die Gesellschaft nicht zahlen will, hat die Bank Klage gegen AIG eingereicht.

Unternehmen bestrafen – Manager treffen?

 The Long View – Der Hintergrund  Mit dem Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes will das Bundesjustizministerium Unternehmen für Straftaten ihrer Angestellten zur Rechenschaft ziehen. Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sollen künftig möglich sein. Da die Möglichkeit, Entscheidungsträger dafür in Regress zu nehmen, nicht ausgeschlossen ist, kommen neue Haftungsrisiken auf Manager und ihre D&O-Versicherer zu.

Cum Ex: Versicherer geraten ins Visier der Ermittler

Seit mehr als sechs Jahren ermitteln die Finanzbehörden zu den sogenannten Cum Ex-Geschäften, bei denen Investoren, Banken und Berater die Staatskasse um Milliarden geprellt haben. Sie ließen sich bei Aktiengeschäften Steuern erstatten, die sie niemals gezahlt hatten. Jetzt sind auch Versicherer ins Visier der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt geraten. Acht Beschuldigte, davon vier Mitarbeiter von Versicherern, sollen insgesamt fast 14 Mio. Euro hinterzogen haben. Damit nähert sich der Skandal auch der Assekuranz.

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