Archiv ‘Drittstaat’

Brexit: Was dürfen die Niederlassungen leisten?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Nächster Stichtag in der Brexit-Saga ist der 31. Oktober 2019. Werden bis dahin weder ein Austrittsabkommen noch eine Verlängerung der Verhandlungsfrist vereinbart, kommt es zum harten Brexit: Das Vereinigte Königreich wird über Nacht zum Drittstaat. Auf den damit verbundenen Verlust ihrer Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb haben sich viele britische Versicherer inzwischen gut vorbereitet. Umfassende Rechtssicherheit ist aber noch nicht erreicht. Die EU-Versicherer stehen insbesondere vor der Frage, ob die restriktive Stellungnahme der europäischen Wertpapier- und Marktaufsicht Esma zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen etwaiger Niederlassungen im Vereinigten Königreich (sogenanntes Back-Branching) auch für die Versicherungsbranche gilt. … Lesen Sie mehr ›

Guy Carpenter: Vorsicht in Baden-Baden

Wenn ein deutscher Erstversicherer beim Rückversicherungstreffen in Baden-Baden mit einem US-Rückversicherer verhandelt, kann das Ärger mit der BaFin geben. Darauf weist der Makler Guy Carpenter hin. Seit Inkrafttreten von Solvency II dürfen Rückversicherer, die nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ihren Hauptsitz haben und über keine Niederlassung in Deutschland verfügen, nur noch über die Korrespondenzversicherung mit deutschen Erstversicherern Geschäfte machen. Die Regeln sind dabei streng. Kommunikation ist nur per Telefon, Fax, E-Mail oder Post erlaubt. Es besteht aber Hoffnung auf eine Lockerung der Vorgaben. … Lesen Sie mehr ›