Legal Eye – Die Rechtskolumne Rückrufe von defekten oder mangelhaften Produkten nehmen zu und verursachen steigende Versicherungsschäden. In der Schadenregulierung gewinnt die sogenannte Erprobungsklausel deshalb weiter an Bedeutung. Sie soll vermeiden, dass der Versicherer zur Nachfinanzierung herangezogen wird, wenn ein Unternehmen aus Kosten- oder Wettbewerbsgründen Erzeugnisse auf den Markt bringt, ohne sie vorher „ausreichend erprobt“ zu haben. Der Zweck ist legitim. Die Erprobungsklausel ist aber dysfunktional. Gute Argumente sprechen dafür, sie als rechtswidrig anzusehen. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘Erprobungsklausel’
Ausreichend erprobt, aber nicht zukunftstauglich
Legal Eye – Die Rechtskolumne In der Produkthaftpflichtversicherung schränken Versicherer ihre Leistungspflicht für nicht ausreichend erprobte Produkte über sogenannte „Erprobungsklauseln“ ein. Ein Deckungsausschluss mit langer Tradition, der in der Schadenregulierung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Sein Regelungsinhalt ist unscharf, seine Rechtswirksamkeit fragwürdig – schon jetzt. Endgültig untauglich ist die Klausel für die Zukunft: Zu den Herausforderungen einer Industrie 4.0 passt sie nicht. Es wird Zeit, Abschied zu nehmen. … Lesen Sie mehr ›
Keine Experimente bei der Produktentwicklung
Legal Eye – Die Rechtskolumne In nahezu jedem Produkthaftpflichtversicherungsvertrag findet sich eine sogenannte Erprobungsklausel. Sie verpflichtet den Hersteller dazu, sein Produkt vor der Markteinführung in ausreichender Weise zu testen. Das ist verständlich, denn es ist dem Versicherer nicht zuzumuten, Deckungsschutz für unausgereifte Produkte zur Verfügung stellen zu müssen. Für beide Parteien birgt die Klausel indes ein erhebliches Risikopotenzial in sich: Der Hersteller muss bei Nichtbeachtung um den Versicherungsschutz fürchten. Der Versicherer sieht sich dem Problem ausgesetzt, eine nicht ausreichend erfolgte Erprobung nachweisen zu müssen, wenn er sich darauf berufen will. Ihn trifft die Bürde der Beweislast. … Lesen Sie mehr ›
Totschlagargument Erprobungsklausel
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Versicherer berufen sich immer häufiger auf eine vermeintliche Verletzung der Erprobungsklausel, um den Deckungsschutz der Produkthaftpflichtversicherung zu verweigern. Die Klausel schließt die Deckung aus, wenn Erzeugnisse vor dem Verkauf nicht nach den anerkannten Regeln der Technik oder Wissenschaft getestet worden sind. Vor allem bei exotischen Produkten gibt es aber gar keine allgemeinverbindlichen Regeln, wie ein Erzeugnis zu erproben ist. … Lesen Sie mehr ›