Der Europäische Gerichtshof hat das erwartete Urteil zum Policenmodell gesprochen: Danach können deutsche Kunden mit Lebensversicherungsverträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, die Rückabwicklung ihrer Verträge verlangen – wenn sie unzureichend über ihr Rücktrittsrecht aufgeklärt wurden. Manche Verbraucherschützer rechnen mit Massenkündigungen, die Versicherer versuchen zu beruhigen.
