Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Versicherungswirtschaft benötigt Vertrauen, dies belegen regelmäßig Studien. Eine Lösung könnte die sogenannte Blockchain-Technologie sein. Auch wenn sich ihre rechtlichen Implikationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig übersehen lassen, verspricht die Technologie zumindest von ihrer Konzeption her Transparenz und Sicherheit. Auch die auf der Blockchain fußenden Smart Contracts bieten großes Potenzial. Sie könnten dynamische, bedarfsgerechte und vollautomatische Versicherungskonzepte ermöglichen. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘Friedrich Graf von Westphalen’
EuGH: Kehrtwende bei vertraulichen BaFin-Unterlagen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am 19. Juni 2018 (Rechtssache C-15/16) in einer Grundsatzentscheidung zur Reichweite von Berufsgeheimnissen geäußert. Er hat entschieden, dass nicht alle Informationen, die Finanzmarktaufsichtsbehörden über überwachte Unternehmen erlangen, automatisch unter das Berufsgeheimnis fallen und vertraulich sind. Vielmehr sei es so, dass die Schutzwürdigkeit von Informationen mit der Zeit abnimmt. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren sind demnach Informationen, die möglicherweise Geschäftsgeheimnisse waren, nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr automatisch vertraulich. Die Entscheidung kann auch Auswirkungen auf Versicherer haben. … Lesen Sie mehr ›
Das Ende der Bugwellen-Theorie
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Handlungsdruck für Geschäftsführer von Unternehmen in der Krise wächst weiter. Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmens beschäftigt. Dabei hat der BGH bislang offene Fragen geklärt. Geschäftsführer müssen danach nicht nur die innerhalb von drei Wochen fällig werdenden Forderungen, sondern auch die im selben Zeitraum neu fällig werdenden Verbindlichkeiten berücksichtigen. … Lesen Sie mehr ›
Was meint eigentlich „disruptiv“?
Legal Eye – Die Rechtskolumne In der jüngeren Vergangenheit wird verstärkt über „disruptive“ Versicherungen gesprochen. So soll Amazon ein neues Geschäftskonzept planen und zu diesem Zweck Spezialisten für eine sogenannte „disruptive Versicherung“ rekrutieren, heißt es. Wenn ein Unternehmen wie Amazon disruptive Veränderungen im Versicherungsmarkt plant, sollte dies eigentlich Anlass genug sein, der Frage einmal näher nachzugehen, was hiermit eigentlich gemeint ist oder sein könnte. Klar ist: Der Ansatz neuer Wettbewerber unterscheidet sich vom etablierten Versicherungsgeschäft. … Lesen Sie mehr ›