Archiv ‘Gewinnabführungsvertrag’

R+V meldet Verlust wegen Zinswende

Die R+V muss für 2022 eine Ergebnisverschlechterung um knapp 1,3 Mrd. Euro vor Steuern melden: Statt 914 Mio. Euro Gewinn wie 2021 erlitt der Versicherer, der zum genossenschaftlichen Lager gehört, einen Verlust von 258 Mio. Euro. Grund waren hohe Belastungen durch die Wertverluste von Anleihen angesichts der steigenden Zinsen. Für 2023 erwartet der Konzern eine Normalisierung. Er investiert stark in neue IT-Systeme und will weiter besser als der Markt abschneiden. … Lesen Sie mehr ›

Allianz Leben steigert Marktanteil

Die Allianz Lebensversicherung hat 2019 einen Marktanteil von 46 Prozent am Neugeschäft des gesamten deutschen Lebensversicherungsmarktes erreicht, eine deutliche Steigerung gegenüber den 42 Prozent des Vorjahres. Das geht aus dem gerade veröffentlichten Geschäftsbericht der Allianz Lebensversicherung hervor. Nur bezogen auf die Einmalbeiträge betrug der Anteil sogar über 50 Prozent. Auch die Allianz Versicherung ist zufrieden mit dem Neugeschäft vor allem in der Kfz-Versicherung, wo sie 221.000 zusätzliche Fahrzeuge gewann, neben dem Erwerb der ADAC-Autoversicherung mit 600.000 Fahrzeugen. … Lesen Sie mehr ›

VAG-Änderung: Zwang zur Verlustübernahme?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Durch eine Gesetzesänderung steht die Beendigung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen seit dem Sommer unter dem Genehmigungsvorbehalt der BaFin. Übergangsbestimmungen gibt es nicht. Die BaFin soll dadurch gewährleisten können, dass die Verlustübernahmepflicht der Muttergesellschaft im Niedrigzinsumfeld langfristig bestehen bleibt. Bei kritischer Prüfung – gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit – überzeugt die gesetzliche Neuregelung nicht, der Gesetzgeber schießt weit über das Ziel hinaus. Daher wird die BaFin den Genehmigungsvorbehalt sehr restriktiv anwenden müssen. … Lesen Sie mehr ›

Allianz beendet Gewinnabführung

Der Allianz-Konzern hat den Gewinnabführungsvertrag mit seinem Lebensversicherer nicht verlängert. Eine Begründung gibt es nicht. Allerdings kommt der Versicherer mit dem Schritt einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung zuvor, die es künftig sehr viel schwerer macht, bestehende Gewinnabführungsverträge zu kündigen oder auslaufen zu lassen. Künftig muss die BaFin solche Schritte genehmigen.  Die Allianz will über die Gewinnabführung neu nachdenken, wenn der künftige rechtliche Rahmen feststeht. … Lesen Sie mehr ›