An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Die Geister der Vergangenheit suchen D&O-Versicherer heim.
Archiv ‘Heros’
Wegweisendes Urteil zugunsten der D&O-Versicherer im Greensill-Fall
Das Oberlandesgericht Köln hat am Dienstag ein für die D&O-Versicherung wegweisendes Urteil gefällt. Im Prozess gegen einen der D&O-Versicherer der insolventen Greensill-Bank entschieden die Richter, dass die Gesellschaft den Vertrag anfechten durfte – trotz Klauseln, die eigentlich genau das verhindern sollten. Damit hat die D&O-Versicherer das Heros-Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011 eingeholt. Die Entscheidung dürfte in den kommenden Wochen für viele Diskussionen im Markt sorgen.
Eingelagertes Bargeld oft schlecht versichert
Immer mehr Unternehmen lagern größere Bargeldbestände bei Wertdienstleistern ein. Diese Firmen sind aber oft nicht gut versichert gegen den Verlust des Geldes, moniert Franz Janssen, Partner bei der Anwaltskanzlei Taylor Wessing. Die Dienstleister nutzten oft Policen aus dem Werttransportbereich oder Verträge, die für die Bearbeitung von Geldbeträgen in Cash-Centern gedacht sind, um Kundengelder abzusichern. Im Schadenfall besteht die Gefahr, dass die Deckungen nicht greifen, warnt der Jurist.
Vertrauensschadenpolicen sind ein Muss
Legal Eye – die Rechtskolumne: Vertrauensschadenpolicen sind ein notwendiger Bestandteil der Versicherungsdeckung eines jeden Unternehmens. Das zeigt nicht zuletzt der Fall eines Kunden des betrügerischen Geldtransporteurs Heros, der kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde.



