Der deutsche D&O-Versicherungsmarkt könnte vor einer Preiswende stehen, erwartet der Makler Willis, der zu WTW gehört. Die Häufung von Großschäden verbunden mit einer hohen Zahl von Insolvenzen könnte in ein bis zwei Jahren wieder eine harte Marktphase auslösen, prognostiziert der Financial Lines-Verantwortliche Philipp Rouget. Die Preise in der D&O-Versicherung waren zuletzt gesunken.
Archiv ‘Inanspruchnahme’
Hilfe, D&O-Versicherung!
Legal Eye – Die Rechtskolumne Für Führungskräfte und Unternehmen ist die D&O-Versicherung zur Absicherung von Haftungsrisiken essenziell wichtig. Doch es lauern zahlreiche Stolpersteine und Herausforderungen rund um die D&O-Versicherung – von uneinheitlichen Versicherungsbedingungen über Unklarheiten über den Umfang der Versicherungsleistungen bis hin zum Streitpotenzial im Schadenfall und Deckungslücken bei Umdeckungen. Ohne fachkundige Beratung ist der Ausruf „Hilfe – D&O-Versicherung!“ oft mehr als berechtigt.
Regresse gegen Geschäftsleiter: Gamechanger DSGVO?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Werden ehemalige Geschäftsleiter nach ihrem Ausscheiden für Fehler in der Unternehmensführung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, geraten sie regelmäßig in Beweisnot. Datenschutzrechtliche Ansprüche könnten Geschäftsleitern künftig helfen, relevante Informationen und Beweismittel zu ihrer Verteidigung zu erlangen – und eignen sich zugleich als Druckmittel in Vergleichsverhandlungen.
D&O: Wehrlos und wahllos ausgeliefert
Legal Eye – Die Rechtskolumne Über die Probleme der letzten Erneuerungsrunde in der Managerhaftpflicht-Versicherung ist zuletzt viel diskutiert worden. Doch auch in der Schadenregulierung halten einige D&O-Versicherer unangenehme Überraschungen bereit. Die Praxis zeigt: Auch die freundlichsten D&O-Bedingungen nützen wenig, wenn der Versicherer im Versicherungsfall die psychische Drucksituation des Versicherten ausnutzt, um die eigenen Interessen durchzusetzen.
D&O-Versicherung: BGH segnet Abtretung ab
Bisher haben sich D&O-Versicherer oft dagegen gesperrt, dass Manager ihre Freistellungsansprüche an Unternehmen abtreten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei noch unveröffentlichten Urteilen die Zulässigkeit der Abtretung bejaht. Darauf weist die Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte hin. Laut BGH bedarf es nur einer schriftlichen Inanspruchnahme, um den Versicherungsfall auszulösen. Der von anderen Gerichten geforderte Nachweis der Ernstlichkeit der Inanspruchnahme ist nicht notwendig. Das Urteil könnte zu mehr Schäden in der D&O-Versicherung führen.




