Eine seltene Erkrankung muss heute kein Ausschlusskriterium mehr für den Abschluss einer Lebensversicherung sein. Zwar kann es Einschränkungen bei Versicherungssummen und -dauer geben, solche Kunden gelten aber nicht mehr automatisch als unversicherbar – vorausgesetzt es liegen Daten vor, die den Experten bei Rückversicherern wie der Munich Re eine Risikobewertung ermöglichen.

