Archiv ‘Leistungskürzung’

Insolvenzsicherung für Pensionskassenzusagen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Mit Urteil vom 19. Dezember 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die gesetzliche Verpflichtung eines Arbeitgebers, für Leistungskürzungen einer Pensionskasse einzustehen, vom Anwendungsbereich der Insolvenzschutzrichtlinie 2008/94/EG erfasst wird. Von der Leistungskürzung einer Pensionskasse betroffene Arbeitnehmer müssen daher vom Gesetzgeber durch geeignete Maßnahmen vor dem Risiko geschützt werden, dass der Arbeitgeber seine Grundverpflichtung wegen Insolvenz nicht mehr erfüllen kann. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Betriebsrentengesetzes geht aber weit über das hinaus, was die Insolvenzschutzrichtlinie fordert. Hier muss nachjustiert werden. … Lesen Sie mehr ›

EuGH begrenzt Kürzung von Betriebsrenten

EU-Staaten sind verpflichtet, einen Arbeitnehmer bei einer „offensichtlich unverhältnismäßigen“ Kürzung seiner Betriebsrente zu schützen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Dieser Fall liegt nach Ansicht der Richter dann vor, wenn ein Betriebsrentner nach der Pleite seines früheren Arbeitgebers weniger als die Hälfte der vorgesehenen Rentenzahlung erhält. Gleichzeitig müsse die Mindestsicherung greifen, falls der Betroffene nach den Kürzungen unter die Armutsschwelle rutscht. … Lesen Sie mehr ›

Keine Alternative zu drastischen Leistungskürzungen

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung dürfte nach dem bevorstehenden Entzug der Geschäftserlaubnis durch die BaFin um drastische Leistungskürzungen nicht herumkommen. Davon wären sowohl Betriebsrentenanwärter als auch Kunden der Pensionskasse der steuerberatenden Berufe betroffen, die bereits Rentenzahlungen erhalten. Nach der nächsten Vertreterversammlung Anfang Dezember soll feststehen, wie hoch die Einbußen ausfallen. Eine Übertragung des Bestands auf eine andere Pensionskasse oder eine Abwicklungsgesellschaft ist keine Option. … Lesen Sie mehr ›

BaFin verschärft Regulierung von Nachrangdarlehen

Die BaFin will verhindern, dass Lebensversicherer und Pensionskassen Gläubiger, die ihnen Nachrangdarlehen gewährt haben, besser behandeln als Kunden. Die Gläubiger erhalten – wie bei Nachrangdarlehen üblich – hohe Zinsen, haben bei Versicherern und Pensionskassen aber kein hohes Risiko, das dies rechtfertigen würde. Im Gegenteil: Würde die BaFin bei einer drohenden Insolvenz eines Versicherers oder einer Pensionskasse Leistungskürzungen anordnen, ginge das ausschließlich zulasten der Kunden. Künftig müssen die Gesellschaften der Behörde die Bedingungen für Nachrangverbindlichkeiten vorlegen. Zudem will sie bei Unternehmen, die Nachrangdarlehen aufgenommen beziehungsweise nachrangige Schuldverschreibungen begeben haben, gegebenenfalls Änderungen in den Klauseln durchsetzen. … Lesen Sie mehr ›

Neue Regeln für den Londoner Markt

Großbritannien reformiert derzeit sein Versicherungsvertragsrecht. Für Konzerne, die Policen im englischen Markt einkaufen, bringen die neuen Vorschriften Vor- und Nachteile. So dürfen Versicherer die Leistung nur noch bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht komplett verweigern. Andererseits müssen die Versicherungsnehmer größere Sorgfalt bei der Offenlegung von Informationen walten lassen. … Lesen Sie mehr ›