Keine Alternative zu drastischen Leistungskürzungen

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung dürfte nach dem bevorstehenden Entzug der Geschäftserlaubnis durch die BaFin um drastische Leistungskürzungen nicht herumkommen. Davon wären sowohl Betriebsrentenanwärter als auch Kunden der Pensionskasse der steuerberatenden Berufe betroffen, die bereits Rentenzahlungen erhalten. Nach der nächsten Vertreterversammlung Anfang Dezember soll feststehen, wie hoch die Einbußen ausfallen. Eine Übertragung des Bestands auf eine andere Pensionskasse oder eine Abwicklungsgesellschaft ist keine Option.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

1 Antwort »

  1. Wäre der neue internationale Rechnungslegungsstandard IFRS 17 auch für Einzelgesellschaften maßgeblich, hätten die Rentner dieser Pensionskasse wohl keine Leistungskürzung hinzunehmen. Eine Reform der verstaubten HGB-Rechnungslegung für Versicherer ist gerade wegen des Niedrigzinsniveaus überfällig. Ansonsten ist das hier erst der Anfang, sollten die Zinsen so niedrig bleiben.

Diskutieren Sie mit