Archiv ‘MaGo’

Neue MaGo – die Uhr tickt

The Long View – Der Hintergrund

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Juli 2025 die „Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II“ überarbeitet und als Rundschreiben 09/2025 (VA) veröffentlicht. Die Neufassung enthält eine Übergangsregelung und tritt am 14. Oktober 2025 in Kraft. In dem Schreiben konkretisiert, ändert und erweitert die BaFin ihre Verwaltungspraxis in einer ganzen Reihe von Punkten. Was Vorstände und Geschäftsleiter jetzt tun müssen.

FISG: Zu schnell und zu viel oder nix Neues?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das Ende Oktober vorgelegt wurde, reagiert der Gesetzgeber auf den Skandal beim Zahlungsdienstleister Wirecard. Es stehen Änderungen in vielen Bereichen an. Dazu zählen die Bilanzkontrolle, die Kompetenzen der Finanzaufsicht BaFin, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, die internen Risiko- und Kontrollsysteme und die Übernahme von Regeln des Deutschen Corporate Governance-Kodex in das Gesetz. Während sich Banken und Zahlungsdienstleister gewaltig umstellen müssen, bringt das Gesetz für Versicherer nur wenig Neues. Dennoch lohnt ein Blick auf die Details.

Wie kleine Versicherer ihr Geschäft organisieren sollen

Die Finanzaufsicht BaFin hat ein neues Rundschreiben veröffentlicht, das sich an kleine Versicherer mit Prämieneinnahmen unter 5 Mio. Euro richtet. Das Schreiben, das am 1. April 2020 in Kraft treten soll, definiert die Mindestanforderungen der Aufsicht an die Geschäftsorganisation dieser Gesellschaften. Dabei hat die BaFin viele Kritikpunkte an dem ursprünglichen Entwurf aufgegriffen – aber nicht alle.

Nachhaltigkeit: Grün ist nicht gleich risikofrei

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Nachhaltigkeit ist in diesem Jahr auch bei der Finanzaufsicht BaFin eines der Schwerpunktthemen. Erklärtes Ziel ist es, Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in das Risikomanagement zu integrieren. Es wäre allerdings im Sinne der Rechtssicherheit wünschenswert, dass die BaFin den unverbindlichen Empfehlungscharakter ihres Merkblattes zu den sogenannten ESG-Risiken deutlicher hervorhebt. Außerdem zielt das Merkblatt auch auf Risiken, deren Vermeidung politisch gewollt sein mag, die aber nicht der Verantwortung der Versicherungsaufsicht unterliegen.

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