Archiv ‘Maklerhaftung’

Was in der BSV noch geht

Der Bundesgerichtshof hat vielen Gastronomen, in deren Betriebsschließungspolicen (BSV) eine Aufzählung mit versicherten Krankheiten enthalten ist, die Hoffnung auf Corona-Schadenzahlungen genommen. Während sich die Versicherer erleichtert über die Entscheidung zeigen, suchen Anwälte aus dem Versicherungsnehmer-Lager nach Möglichkeiten, wie sich doch noch ein Schadenersatzanspruch wirksam einklagen lässt. Ein paar Ansatzpunkte bleiben noch, der Bundesgerichtshof hat noch nicht über alle Fallkonstellationen geurteilt.

Schadenregulierung muss den Bedingungen folgen

 The Long View – Der Hintergrund  Im Streit um Leistungen aus Betriebsschließungspolicen in der Corona-Pandemie ist die Forderung laut geworden, dass Versicherer den drohenden Reputationsschaden beachten und politischer denken müssten. Eine Entschädigung zur Sicherung der Kundenbeziehungen sollte demnach Vorrang haben. Bei näherer Betrachtung gibt es aber keine Alternative zu einer Schadenregulierung anhand der Versicherungsbedingungen, die gegebenenfalls auch restriktiv ausfällt. Politik sollten die Versicherer den Politikern überlassen.

Armon: „Die Zeit des Bauchladens ist vorbei“

 Exklusiv  Im Streit zwischen Gastronomen und Versicherern um Leistungen aus Betriebsschließungspolicen sind bisher sehr unterschiedliche Urteile gefallen. Während sich Wirte mit Versicherungsbedingungen, die einen dynamischen Verweis auf das Infektionsschutzgesetz enthalten, oft durchsetzen konnten, gleicht der Gang vor Gericht mit statischen Listen von Infektionskrankheiten einem Glücksspiel, so Anwalt Mark Wilhelm. Das könnte langfristig auch zum Problem für Makler werden, die den Wirten diese Policen vermittelt haben, glaubt Branchenkenner Marcel Armon (Bild). Die wichtigste Lehre aus der Corona-Krise für Vermittler aus seiner Sicht: Makler sollten sich spezialisieren.

Herbert Fromme

Konsolidierungstreiber Maklerhaftung

Die Stuttgarter Lebensversicherung bietet Maklern eine Haftungsfreistellung vor Kundenansprüchen an. Wenn man genauer darüber nachdenkt, ist ein solcher Werbegag für Vermittler eine Bankrotterklärung der Gesellschaft.

Herbert FrommeDie Stuttgarter Lebensversicherung hat Maklern erneut ein Versprechen gemacht, das eigentlich ungeheuerlich ist. Wenn ein Kunde der Ansicht ist, dass sein Makler ihm durch die Empfehlung der Stuttgarter einen Schaden zugefügt hat, weil er nicht die beste Gesellschaft ausgesucht hat, zahlt der Versicherer den möglichen Schadenersatz.

Dahinter steht ein reales Problem. Die Lage einiger Lebensversicherer ist problematisch, die der meisten anderen zumindest schwer zu […]

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