Archiv ‘Mark Wilhelm’

Wilhelm: Lieferkettengesetz verschärft Lage in D&O

Das im übernächsten Jahr in Kraft tretende Lieferkettengesetz gehört zu den umstrittensten aktuellen Gesetzesvorhaben. Es wird auch die Lage in der von Ausschlüssen, massiven Preiserhöhungen und Kapazitätseinschränkungen geprägten D&O-Versicherung weiter verschärfen, sagte Rechtsanwalt Mark Wilhelm auf dem GVNW-Symposium. Das Gesetz führe zu einer „uferlosen Managerhaftung“, behindere unternehmerisches Handeln und stelle auch die Versicherer vor große Probleme. Problematisch sind vor allem die sogenannten „mittelbaren Zulieferer“.

Armon: „Die Zeit des Bauchladens ist vorbei“

 Exklusiv  Im Streit zwischen Gastronomen und Versicherern um Leistungen aus Betriebsschließungspolicen sind bisher sehr unterschiedliche Urteile gefallen. Während sich Wirte mit Versicherungsbedingungen, die einen dynamischen Verweis auf das Infektionsschutzgesetz enthalten, oft durchsetzen konnten, gleicht der Gang vor Gericht mit statischen Listen von Infektionskrankheiten einem Glücksspiel, so Anwalt Mark Wilhelm. Das könnte langfristig auch zum Problem für Makler werden, die den Wirten diese Policen vermittelt haben, glaubt Branchenkenner Marcel Armon (Bild). Die wichtigste Lehre aus der Corona-Krise für Vermittler aus seiner Sicht: Makler sollten sich spezialisieren.

D&O: BGH fällt überraschendes Urteil

Nach etlichen Gerichtsurteilen schien es schon so gut wie ausgemacht, dass D&O-Versicherer nicht für Zahlungen von Führungskräften nach Insolvenzreife aufkommen müssen, wenn dies nicht explizit in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist. Doch jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein überraschendes Urteil gefällt: Entgegen der Meinung der Vorinstanzen gelten diese Ansprüche laut BGH als gesetzliche Haftpflichtansprüche und sind auch ohne gesonderte Klarstellung versichert. Der Richterspruch könnte auch über die D&O-Versicherung hinaus Strahlkraft entfalten, glauben Experten.

Betriebsschließung: Guter Rat von der VKB

Der zweite Monat von Betriebsschließungen in der Gastronomie wegen der Corona-Pandemie trifft viel weniger Versicherer als die erste Runde aus dem März. Schließlich decken die meisten Policen höchstens 30 Tage ab. Auch wenn sich Wirte und Versicherer deshalb vor Gericht treffen, stellen nur wenige Ansprüche für den November. Doch in einigen Fällen sind längere Zeiträume verabredet. Der Münchener Wirt Gerhard Rieder hat das getan und liegt wieder mit der Versicherungskammer Bayern über Kreuz. Besonders ärgert den Wirt, dass der Versicherer ihn auf die Staatshilfe verweist.

Haftpflichtkasse bessert nach

Der Versicherer Haftpflichtkasse, früher Haftpflichtkasse Darmstadt, hat seine Kulanzregelung für Betriebe mit Betriebsschließungspolicen etwas erweitert. Für Hotels und Gaststätten – hier eine Eckkneipe in Köln – gibt es jetzt mehr Geld, teilte Vorstand Torsten Wetzel mit. Der Versicherer steht heftig in der Kritik. Betroffene Kunden, Anwälte und Makler werfen ihm vor, zu Beginn der Corona-Epidemie die Zusage gemacht zu haben, der Schaden sei gedeckt. Inzwischen will der Versicherer davon nichts mehr wissen.

Digitaler Wetterversicherer startet

Ein Berliner Insurtech versucht, mit einer neuen Wetterversicherung Privat- und Gewerbekunden zu begeistern. Das von Safe Good aufgelegte Angebot hat mindestens zwei Besonderheiten: Erstens wird die Versicherungssumme ausgezahlt, wenn eine bestimmte vorher festgelegte Regenmenge gefallen ist. Der Versicherte muss keinen konkreten Schaden nachweisen. Zweitens ist Mark Wilhelm einer der Gründer, ein in der Branche bekannter Versicherungsjurist aus Düsseldorf. Risikoträger ist der japanische Versicherer Tokio Marine über seine Tochter Tokio Marine HCC.

D&O-Versicherung: Ohne Qualität nicht lebensfähig

Legal Eye – die Rechtskolumne: Kaum ein anderes Thema in der Versicherungswirtschaft polarisiert stärker als die D&O-Versicherung. Alle Marktteilnehmer scheinen in der einen oder anderen Weise unzufrieden mit der gegenwärtigen Form der Managerhaftpflichtversicherung zu sein. Um das Produkt markttauglich zu halten, müssen Versicherer, Kunden und ihre Berater es reformieren.

Krankenhaushaftpflicht – ein Hexenwerk?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Der Haftpflichtschutz im Gesundheitswesen ist ein heiß diskutiertes Thema in der Versicherungswirtschaft. Die Entwicklung der vergangenen Jahre mit erheblich steigenden Prämien für Kunden und immer weniger marktteilnehmenden Versicherern ist für beide Seiten unbefriedigend. Doch statt auf staatliche Eingriffe zu hoffen, sollten und könnten die Akteure die Situation aktiv selbst verändern.

Risikotransfer: Kreativität und Unabhängigkeit wagen

Legal Eye – die Rechtskolumne: Angesichts der Probleme der Industrie, für neue oder komplexe Risiken klassischen Versicherungsschutz zu bekommen, rücken alternative Möglichkeiten des Risikotransfers zunehmend in den Blickpunkt. Die Rückversicherungs- und Kapitalmärkte bieten hierfür derzeit gute Rahmenbedingungen. Dennoch scheuen sich viele Risikomanager noch davor, innovative Wege der Versicherung zu gehen.

D&O: Manager bleiben auf Abwehrkosten sitzen

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Ruf der D&O-Versicherung hat in letzter Zeit aufgrund der Kritik an der Regulierungspraxis mancher Anbieter gelitten. Gegenstand der Diskussion war das Versprechen der Freistellung von Haftpflichtansprüchen gegen die Manager. Seit Neuestem streiten einige Anbieter mit den versicherten Managern über die Höhe der Abwehrkosten – und lassen sie auf erheblichen Anwaltskosten sitzen.

Verschenktes Potenzial in der Schadenverhandlung

Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Industrieversicherung ist von Verhandlungen geprägt, angefangen von der Vertrags- und Prämiengestaltung bis hin zur Schadenregulierung. Die Verhandlungssituationen ähneln dabei meist einem orientalischen Basar. Kein Wunder, dass weitgehend Unzufriedenheit über die Ergebnisse herrscht, beispielsweise über die Höhe von Zahlungen im Versicherungsfall. Es ist Zeit für eine veränderte Verhandlungsführung.

D&O-Versicherung: Das Rund-um-Sorgen-Paket

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Die D&O-Versicherung bietet den Managern und den Unternehmen Schutz gegen schadenstiftende Handlungen der Manager. Sie fördert dabei Innovationsfreude und die Entscheidungsfähigkeit der Versicherten. Die Handelnden glauben an die Rückendeckung für ihre unternehmerischen Freiheiten. Dann tritt der Versicherungsfall ein.

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