Archiv ‘Wettbewerbszentrale’

Ottonova bleibt vor Gericht erfolglos

Der digital arbeitende private Krankenversicherer Ottonova darf nicht damit werben, dass er seinen Kunden die Fernbehandlung bei Ärzten aus der Schweiz anbietet. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) entschieden und damit wie schon das Landgericht der Wettbewerbszentrale Recht gegeben. Ob das OLG das letzte Wort in dieser Frage hat, ist noch unklar. Der Versicherer wird erst nach der Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob er vor den Bundesgerichtshof geht. Zunächst macht er aber weiter auf das Angebot aufmerksam. … Lesen Sie mehr ›

Richter weisen Ottonova in die Schranken

Der digitale Krankenversicherer Ottonova darf nicht damit werben, dass er seinen Versicherten die Fernbehandlung bei Ärzten in der Schweiz ermöglicht. Das hat das Landgericht München I in einem Verfahren entschieden, das die Wettbewerbszentrale gegen den Versicherer angestrengt hatte. Erst wenn die Urteilsbegründung vorliegt, will das Unternehmen entscheiden, ob es in die Berufung geht. Ottonova-Chef Roman Rittweger hofft auf eine baldige Verabschiedung des Digitalisierungsgesetzes der Bundesregierung und betont, dass Ottonova weiter auf Innovationen setzen will. Die Wettbewerbszentrale hält klare gesetzliche Rahmenbedingungen zum Thema für notwendig. … Lesen Sie mehr ›

Ottonova arbeitet mit Provisionen

Der digitale Krankenversicherer Ottonova hat sich von seinem Verzicht auf Provisionen verabschiedet. Das Start-up hat zunächst seine Zahntarife auf Vergleichsportale gebracht, jetzt sollen die neuen stationären Zusatzversicherungen folgen und später auch die Vollversicherungen. Dafür werden Provisionszahlungen fällig. Der Versicherer kalkuliert neue Tarife mit Provisionen. Auch den Vertrieb über andere große Makler kann sich Ottonova-Chef Roman Rittweger vorstellen – vorausgesetzt sie passen zu dem Versicherer und bieten digitale Abläufe. Der Schritt auf die Vergleichsportale hat sich nach Angaben von Rittweger bereits bewährt.  … Lesen Sie mehr ›

Wettbewerbshüter gehen gegen Ottonova vor

Der digitale Krankenversicherer Ottonova ist in das Visier der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geraten. Die Wettbewerbshüter haben beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen den Versicherer eingereicht. Sie stören sich daran, dass er für sein Angebot der Fernbehandlung wirbt. Da die Fernbehandlung deutschen Ärzten verboten ist, darf er das nicht, findet die Wettbewerbszentrale. Ottonova-Chef Roman Rittweger sieht das anders, weil der Versicherer ausschließlich mit Schweizer Ärzten zusammenarbeitet. In der Eidgenossenschaft sind Telekonsultationen erlaubt. Wenn sein Ansatz rechtlich nicht zu beanstanden ist, kann die Werbung dafür nicht verboten sein, glaubt Rittweger. … Lesen Sie mehr ›

Unlautere Werbung von Ärzten für Versicherer

Ärzte dürfen nicht für einen Versicherer werben und sich im Gegenzug von dem Unternehmen als Partnerarzt listen lassen. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Mit einer solchen Art der Zusammenarbeit verstoßen die Mediziner gegen die ärztliche Berufsordnung, stellten die Richter klar. In dem von der Wettbewerbszentrale vor Gericht gebrachten Fall handelte es sich um die Werbung für eine Folgekostenversicherung bei Schönheitsoperationen. … Lesen Sie mehr ›