Richter weisen Ottonova in die Schranken

Der digitale Krankenversicherer Ottonova darf nicht damit werben, dass er seinen Versicherten die Fernbehandlung bei Ärzten in der Schweiz ermöglicht. Das hat das Landgericht München I in einem Verfahren entschieden, das die Wettbewerbszentrale gegen den Versicherer angestrengt hatte. Erst wenn die Urteilsbegründung vorliegt, will das Unternehmen entscheiden, ob es in die Berufung geht. Ottonova-Chef Roman Rittweger hofft auf eine baldige Verabschiedung des Digitalisierungsgesetzes der Bundesregierung und betont, dass Ottonova weiter auf Innovationen setzen will. Die Wettbewerbszentrale hält klare gesetzliche Rahmenbedingungen zum Thema für notwendig.

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