Droese: „Manche D&O-Schäden reiner Missbrauch“

Wenn es um die D&O-Versicherung geht, haben deutsche Manager gegenüber ihren Kollegen in anderen Ländern einen klaren Nachteil. Hierzulande gibt es keine Freistellungserklärungen, der Manager kann für alles in Haftung genommen werden. Das sagte Guenter Droese, Chef des Beratungsunternehmens Droese & Partner. Droese weiß, wovon er redet: Er war bis Ende März 2013 Versicherungschef der Deutschen Bank.

Von links: Stefan Steinkühler, Leiter des Bereichs Finpro beim Makler Marsh; Markus English, Manager Financial Lines beim Versicherer Ace; Guenter Droese, Chef des Beratungsunternehmens Droese & Partner und Rechtsanwalt Jochen Lehman von der Kölner Kanzlei Görg

Von links: Stefan Steinkühler, Leiter des Bereichs Finpro beim Makler Marsh; Markus English, Manager Financial Lines beim Versicherer Ace; Guenter Droese, Chef des Beratungsunternehmens Droese & Partner; und Rechtsanwalt Jochen Lehman von der Kölner Kanzlei Görg

© Andrea Ganshorn

Vorstände deutscher Kapitalgesellschaften sind mit ihrer Haftungssituation eindeutig benachteiligt gegenüber Kollegen aus anderen Ländern. Das findet Guenter Droese, Chef des Beratungsunternehmens Droese & Partner und lange Jahre Versicherungschef der Deutschen Bank.„Auch in den USA gibt es die Innenhaftung, aber da lässt sich ein Manager sofort davon freistellen im Anstellungsvertrag“ , sagte Droese bei einer Fachveranstaltung des Versicherers Ace in Frankfurt/Main.  Die Unternehmen – und ihre D&O-Versicherer – machten das angesichts der Personalknappheit in den Top-Führungsriegen auch mit. In Deutschland gebe es das nicht. „Hier kann ich einen Vorstand für alles in Haftung nehmen, es gibt keine Freistellungserklärung“, sagte Droese. „Ich habe Mitleid mit allen Vorständen in Deutschland.“ Das sei in keiner Weise vergleichbar mit der Lage in anderen Ländern.

Vorstände müssen weitreichende Entscheidungen treffen. „Gehe ich in dieses oder jenes Land, lasse ich mich listen an der Börse in den USA, bringe ich ein bestimmtes Produkt oder bringe es nicht.“ In all diesen Fragen liefe ein Vorstand Gefahr,  dass die Frage gestellt wird, ob das grob fahrlässig war oder nicht, und ob deshalb eine Haftung besteht oder nicht.

Die D&O-Versicherer in Deutschland haben in den vergangenen Jahren auch Schäden in der Managerhaftpflicht bezahlt, die sie unter strenger Beachtung ihrer eigenen Bedingungen nicht hätten bezahlen müssen, berichtete Droese. „Wir haben eine Reihe von Schadenzahlungen auch im dreistelligen Bereich, das war reiner Missbrauch“, sagte er. „Man hat das elegant abgewickelt, und die betroffenen Unternehmen waren erst einmal glücklich.“

Laut Stefan Steinkühler, Leiter des Bereichs Finpro beim Makler Marsh, ändern sich die Verhältnisse in den USA auch gerade. „Wir hatten den kompletten Ausschluss von Ansprüchen aus dem Innenverhältnis“, sagte er. Jetzt seien oft nur Ansprüche des Unternehmens gegen den Manager ausgeschlossen. „Wenn sich aber die Vorstände untereinander bekriegen, gibt es sehr wohl Ansprüche.“

Zum Thema D&O-Schäden im Ausland sagte Steinkühler, es herrsche eine höchst unterschiedliche Qualität der Schadenregulierung. „Es gibt kleinere Versicherer, die haben keine eigenen Schadenabteilungen, sondern arbeiten mit Anwaltskanzleien.“ Das sei für manche Kanzlei sehr lukrativ.

Bei manchen Schadenabwicklungen fehle es an Fingerspitzengefühl gegenüber dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person, beklagte er. „Da gefährdet ein Versicherer mit einem Schreiben die gesamte Geschäftsbeziehung, weil er das Emotionale im Umfang mit der D&O wie einen Routineansatz führt, und nicht auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers eingeht.“

Schadenfälle ziehen sich in der D&O-Versicherung lange hin – oft mehrere Jahre. „Der schnellste Schadenfall hat ein halbes Jahr gedauert“, sagte Steinkühler. „Die Versicherungsnehmerin war kurz vor der Insolvenz und hatte die Liquidität nötig, der Versicherer konnte einen für ihn günstigen Vergleich schließen.“

Rechtsanwalt Jochen Lehmann von der Kölner Kanzlei Görg sagte, es dauere eine Zeit, bis in einem großen Unternehmen der Zusammenhang zwischen den Auswirkungen eines Verlustgeschäfts und dem Verhalten von Organen festgestellt sei.

Kommt es zu Ansprüchen, hängt viel davon ab, ob der Schaden nicht durch eine wissentliche Pflichtverletzung entstanden ist, dann zahlt der Versicherer in der Regel nicht. „Es kann auch sein, dass er nicht versichert ist, weil er von vornherein ausgeschlossen wurde“, sagte Markus English, für die Financial Lines beim Versicherer Ace zuständig. „Wenn Haftung und Deckung klar sind, hat der Kunde auch schnell sein Geld“, sagte Peter Albrecht,  der bei Ace für Schäden zuständig ist. Bei solchen Ansprüchen gegen einen Manager in Millionenhöhe könnte der Betroffene Haus und Hof verlieren. „Wir müssen Abwehrschutz gewähren, wird dürfen das Organ nicht mit seiner Notsituation allein lassen.“

Albrecht kann sich an keinen Fall erinnern, in denen seine Gesellschaft die Abwehrdeckung versagt hat. Was aber, wenn sich doch herausstellt, dass ein Manager vorsätzlich handelte? Theoretisch gibt es dann die Möglichkeit, Regress zu nehmen – und ein Versicherer hat auch Aktionäre und kann darauf nicht einfach verzichten. Ace-Manager English: „Man kann nicht auf einen Regress verzichten, aber es stellt sich die Frage, ob der Regress Sinn macht.“ Auf Deutsch: Ob die Forderungen überhaupt eingetrieben werden könnten. English: „Ich kann mich an keinen Fall erinnern.“

Herbert Fromme

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