Schon heute erlauben Gentests, die Wahrscheinlichkeit für den Ausbruch bestimmter Krankheiten zu bestimmen. Die Versicherer dürfen die Ergebnisse dieser Tests nach derzeitiger Rechtslage nur ausnahmsweise nutzen. Für den Fall, dass sich die Gentests in Zukunft weiter verbreiten, fordern die Versicherer, dass sie die Prognosen auswerten dürfen.
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