Solvabilität: Vergleiche sind zulässig

 Herbert Frommes Kolumne  Im Mai 2017 müssen die Versicherer ihre Kapitalquoten unter Solvency II offenlegen. Schon heute warnen der GDV und die BaFin davor, mittels dieser Zahlen Gesellschaften vergleichen zu wollen. Dafür sei die Basis zu verschieden. Diese Warnung ist völlig unrealistisch. Natürlich werden Presse, Verbraucherschützer und vor allem die Versicherer mit guten Solvabilitätsquoten die Werte öffentlich vergleichen und bewerten. Denn genau für diese Bewertung sind die Zahlen da.

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