BdV mahnt MLP wegen Tarifwechselberatung ab

Dem Bund der Versicherten (BdV) ist die Tarifwechselberatung in der privaten Krankenversicherung durch Versicherungsmakler ein Dorn im Auge. Der Verband will klären lassen, ob diese Tätigkeit mit dem Berufsbild des Maklers vereinbar ist. Dabei zielt er insbesondere auf die Frage, ob Makler für die Wechselberatung ein Erfolgshonorar kassieren dürfen. In einem ersten Schritt hat der Verband MLP abgemahnt. Da das Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hat, prüft der BdV jetzt, ob er vor Gericht geht. MLP sieht sich bei seinen Aktivitäten in der Tarifwechselberatung durch ein Rundschreiben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages bestätigt.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit