Bundestag: Krankentagegeld im Mutterschutz

Selbstständig tätige Frauen mit privater Krankentagegeldversicherung haben künftig Anspruch auf einen Ausgleich des Verdienstausfalls während des gesetzlichen Mutterschutzes vor und nach der Geburt. Das sieht eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes vor, die der Bundestag beschlossen hat. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen. Die Vorgabe orientiert sich an der Regelung, die schon heute in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Sie erfasst auch bestehende PKV-Verträge. Wie viele Policen betroffen sind, ist unklar.

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