Die Vorschläge des Hauses Eichel zu Rückstellungen und Kapitalanlagen der Pensionsfonds würden einen „administrativen Moloch“ schaffen, beklagte Norbert Heinen, Vorsitzender des Fachausschusses Lebensversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Heinens Attacke kommt nicht grundlos. Eile ist geboten. Nur noch bis zum 10. Oktober können die Verbände zu den Entwürfen Stellung nehmen, Mitte Dezember sollen sie durch den Bundesrat.
Die Versicherungsbranche fürchtet um die Flexibilität der Pensionsfonds und damit um deren eigentlichen Vorteil. Tausende von Unternehmen in Deutschland müssen dringend ihre bisher nicht durch einen vom Firmenvermögen separierten Kapitalstock gedeckten Betriebsrenten-Zusagen in kapitalgedeckte Systeme überführen. Das verspricht ein gigantisches Geschäft für die Assekuranz. „Aber wenn die Vorschläge des Finanzministeriums so durchkommen, könnte das für die Pensionsfonds das Aus bedeuten, ehe sie überhaupt angefangen haben.“
Heinen kritisiert vor allem die geplanten Kapitalanlagevorschriften. Das Ministerium sieht vier verschiedene Aktienquoten für vier verschiedene Situationen vor. Zum Beispiel: Der Deckungsstock, aus dem der Pensionsfonds in der Bezugsphase Renten auszahlt, darf nur bis zu 35 Prozent Aktien enthalten. In anderen Phasen dürfen die Pensionsfonds bis zu 75 Prozent oder sogar alles in Aktien anlegen. In der Praxis läuft das auf drei bis vier separate Deckungsstöcke pro Pensionsfonds hinaus oder die Beschränkung auf 35 Prozent Aktienanlage. „Eine effiziente Kapitalanlage ist auf diese Weise nicht möglich“, schimpfte Heinen.
Vor allem aber macht dieses System die Pensionsfonds als Umsteigevehikel für die Industrie unattraktiv. Denn aus dem Deckungsstock für die Auszahlungsphase dürfen nur die Rentner etwas erhalten. „Selbst wenn mehr erwirtschaftet wird, als den Betriebsrentnern zugesagt wurde, muss ihnen das in den Rachengeworfen werden, statt die Beiträge für die aktive Belegschaft zu senken“, sagte Heinen. Das werde kein Arbeitgeber mitmachen, wenn er die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge zahle.
Sollte das Finanzministerium sich durchsetzen, würden die Pensionsfonds künftig stärker reglementiert als die privaten Riester-Renten. Außerdem sei eine solche Regelung nicht europatauglich. Die EU-Richtlinie zu Pensionsfonds wird grundsätzlich wohl bis zu 70 Prozent Aktien zulassen.
Statt quantitativer Beschränkungen sollten qualitative Regeln greifen, forderte Heinen. Pensionsfonds müssten sich nach GDV-Vorstellungen regelmäßig einem so genannten Stresstest unterziehen, bei dem eine ungünstige Entwicklung der Kapitalmärkte simuliert wird. „Von diesem Test sollte das Maß ihrer Anlage in Risikoanülagen abhängen.“
Für die Anfangsphase erwartet der GDV, dass viele Pensionsfonds zu 100 Prozent in Riester-fähigen Lebensversicherungen anlegen. Dann stellt sich das Problem nicht. Bei der Umwandlung großer bestehender Altersversorgungssysteme tritt es aber später umso vehementer auf.
Quelle: Financial Times Deutschland
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