Von Ilse Schlingensiepen, Köln Im Streit um den Internethandel mit Arzneimitteln hat zum ersten Mal ein deutsches Gericht die Geschäftspraxis der niederländischen Apotheke DocMorris für rechtmäßig erklärt. Nach Überzeugung der Richter des Landgerichts Berlin (LG) verstößt DocMorris weder gegen das deutsche Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Das LG wies damit eine Klage des Verbands sozialer Wettbewerb ab. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Mit seinem Internetangebot und der Abholpraxis verhalte sich DocMorris korrekt.
Seit seinem Start im Juni 2000 begleiten juristische Auseinandersetzungen das Unternehmen bei seinen Aktivitäten in Deutschland. Vor allem den deutschen Apothekern, aber auch Pharmaunternehmen und Pharmagroßhändlern ist DocMorris ein Dorn im Auge. Die Preise der niederländischen Apotheke liegen deutlich unter denen der deutschen Konkurrenz, Zuzahlungen entfallen. Viele Krankenkassen erstatten inzwischen Rezepte, die bei DocMorris eingereicht wurden.
Bislang mussten die Niederländer bei vielen Verfahren über einstweilige Verfügungen vor verschiedenen Landgerichten eine Schlappe hinnehmen. Das LG Frankfurt entschied dann im August, das Hauptsache-Verfahren auszusetzen, um vom Europäischen Gerichtshof grundsätzliche Fragen zum Onlinehandel mit Medikamenten klären zu lassen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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