Von Herbert Fromme, Köln Profifußballer brauchen hohe Abdeckungen gegen Sportinvalidität, aber nicht alle Spieler sind entsprechend geschützt. In der ersten Bundesliga haben mehr als 20 Prozent der Spieler keinen entsprechenden Versicherungsschutz, in der zweiten Liga sogar 40 Prozent, sagte Kai Bockelmann vom Versicherungsmakler Aon Jauch & Hübener in Hamburg. „In Großbritannien bestehen die Vereine auf einer solchen Deckung für ihre Spieler und zahlen auch die Prämien, in Deutschland ist das noch selten“, sagte Bockelmann.
Ein Erstligaspieler mit 450 000 Euro Jahreseinkommen, der sich bei einem Zweikampf das Knie verletzt, kann dadurch zur Beendigung seiner Karriere gezwungen werden. Bei einem Behinderungsgrad von 25 Prozent zahlt die gesetzliche Berufsgenossenschaft gerade mal 1533 Euro Rente monatlich – vorher hat der Spieler 37 500 Euro verdient. „Auch eine private Unfallversicherung ist ungeeignet“, sagte Bockelmann. Sie leistet nach der so genannten Gliedertaxe, in diesem Fall bei der Behinderung des Beins von 10 bis 15 Prozent einmalig 26 250 Euro.
Nur eine echte Sportinvaliditätsdeckung nütze, sagte Bockelmann. Marktführer seien die Hamburg-Mannheimer, die zur Münchener Rück gehört, die Axa und – als Rückversicherer – die Hannover Rück. Auch der Londoner Versicherungsmarkt Lloyd’s ist aktiv.
Bockelmann warnte vor dem „Bedingungsdschungel“. Policen, bei denen alle Schäden auf Grund von Vorverletzungen ausgeschlossen seien, hält er für unbrauchbar. Unfair gegenüber dem Spieler seien auch Bedingungen, die degenerative Schäden prinzipiell ausschließen. „Da hat er bei einem Unfall einen Kreuzbandriss und Knorpel wird beschädigt. Wenn das dann später zur Invalidität führt, gibt es kein Geld.“
Billig ist eine Sportinvaliditätspolice nicht. Die Kosten liegen zwischen 0,9 und 3,0 Prozent der Versicherungssumme, bei 2 Mio. Euro Absicherung also zwischen 18 000 und 60 000 Euro jährlich, sagte Bockelmann.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo