Von Herbert Fromme, Köln Die Beiträge zur Manager-Haftpflichtversicherung müssen künftig nicht mehr von den Versicherten aus eigener Tasche versteuert werden, sondern gelten als Betriebsausgaben. Nach Informationen der Financial Times Deutschland haben sich die Lohnsteuerreferenten von Bund und Ländern auf diese Lösung für Vorstände und Geschäftsführer geeinigt. Noch unklar ist die Behandlung von Policen, die für Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossen werden.
Mit so genannten D&O-Versicherungen (Directors and Officers Liability) schützen sich Topmanager und Aufsichtsräte gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens oder Forderungen von außen, zum Beispiel Aktionären, die Schadensersatz verlangen.
Bisher waren die Finanzbehörden der Ansicht, dass die Policen – obwohl fast immer vom Arbeitgeber gezahlt – nicht in erster Linie im Interesse des Unternehmens, sondern des Versicherten zu sehen seien. Gegen diese Ansicht war die Versicherungsbranche zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden Sturm gelaufen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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