Von Ilse Schlingensiepen, Köln Die deutschen Finanzdienstleister brauchen einen öffentlich-rechtlichen Abschluss für ihre Berater, glaubt Alexander Pohle, Präsident des Arbeitgeberverbands für Finanzdienstleister. „Der Markt schreit nach einer geprüften Qualifizierung“, sagte er.
Verbände der Vermittler von Versicherungen, Anlagen oder Immobilien setzen sich seit den 80er Jahren für ein Gesetz ein, das die grundlegenden Bedingungen des Berufsstands regelt – bislang vergebens. Es soll einheitliche Qualitätsstandards und Zugangsvoraussetzungen für die Vermittler festlegen.
Pohle nannte wesentliche Kriterien, die Finanzdienstleister seiner Ansicht nach erfüllen müssen: Neben einer öffentlich-rechtliche Qualifizierung sollten sie eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung zur Absicherung bei Falschberatung abschließen. Darüber hinaus sollten sie sich in ein bundeseinheitliches Register für Finanzdienstleister eintragen lassen. Schließlich müsse in Deutschland die EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung umgesetzt werden.
Ohne Gesetz werde es ein „riesiges Niveaugefälle“ zwischen Deutschland und den anderen Ländern geben, erwartet Pohle. Bislang sind die politischen Parteien aber nicht begeistert von einer Regulierung dieses Berufsstandes.
Die deutsche Axa-Gruppe will die Kompetenz ihrer Vermittler gerade im Bereich der Vorsorge deutlich stärken. „Wir wollen bis 2005 innerhalb der Assekuranz das Unternehmen mit der qualifiziertesten Vertriebsmannschaft werden“, kündigte Josef Brück an, Ausbildungsleiter für den Ausschließlichkeitsvertrieb der Axa. 1400 der 3000 Axa-Vertreter sollten in den kommenden vier Jahren vor der Industrie-und Handelskammer die Prüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen ablegen.
Dabei kooperiert die Axa mit der Wirtschaftsakademie Köln (WAK), einem überregionalen Weiterbildungsunternehmen. Die berufsbegleitende Weiterbildung zum Fachberater bei der WAK umfasst 32 Tage je zehn Stunden und kostet 2000 Euro.
Quelle: Financial Times Deutschland
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