Private Vorsorge gewinnt an Bedeutung

Für einen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen gibt es viele verschiedene Rezepte: Risiken und Nebenwirkungen der Rentenreform

Warum wird die zusätzliche Altersvorsorge immer wichtiger?

Wer im Ruhestand einen zufrieden stellenden Lebensstandard haben will, sollte heute Rücklagen für das Alter bilden. Denn die Renten und Pensionen werden gesenkt. Das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von heute 70 Prozent auf 67 Prozent. Heute bekommen Beamte nach 40 Dienstjahren noch 75 Prozent ihres letzten Gehalts, zukünftig werden es nur noch 71,75 Prozent sein.

Hilft der Staat den Bürgern, die Rentenlücke zu schließen?

Ja. Gesetzlich Rentenversicherte und Beamte haben einen Anspruch auf staatliche Förderung der Altersvorsorge. Angestellte und Arbeiter im Öffentlichen Dienst sollen ihn noch in diesem Jahr bekommen.

Selbstständige erhalten nur dann Zuschüsse, wenn sie mit einem Partner verheiratet sind, der anspruchsberechtigt ist.

Wie sieht die staatliche Förderung aus?

Arbeitsminister Riester spendiert Anspruchsberechtigten Zulagen und mögliche Steuervorteile. Voraussetzung ist ein Altersvorsorgevertrag. Entweder schließt der Förderberechtigte bei einem Finanzdienstleister einen Vertrag ab, den das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert hat. Oder er nutzt die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge.

Die Zulagen fließen direkt an die Finanzdienstleister oder die Versorgungseinrichtung, mit der der Kunde den Altersvorsorgevertrag schließt. Der Sonderausgabenabzug wird mit der Einkommenssteuererklärung beantragt.

Was lässt Riester springen?

Jeder Förderberechtigte bekommt unabhängig von seinem Einkommen eine Zulage von zunächst 38 Euro pro Jahr, die bis 2008 in Zweijahresschritten auf 154 Euro jährlich steigt. Bei Verheirateten erhält auch der Partner diese Zulage, selbst wenn er nicht förderberechtigt ist. Er oder sie muss allerdings einen eigenen Vertrag abschließen.

Die Zulage in voller Höhe erhält allerdings nur, wer in diesem Jahr mindestens ein Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens in die Altersvorsorge steckt. Der Mindestbetrag muss parallel zur Erhöhung der Zulagen bis 2008 auf vier Prozent steigen. Wird der Mindesteigenbeitrag nur zu einem Teil eingezahlt, zahlt der Staat eine entsprechend geringere Zulage.

Für jedes Kind gibt es eine weitere Zulage. Wird der Mindesteigenbeitrag gespart, steigt sie bis 2008 von jetzt 46 Euro auf 185 Euro.

Wie macht sich die Förderung bei der Steuer bemerkbar?

Die Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge, das sind die Zulagen plus Eigenbeitrag, können bei der Steuerveranlagung als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höchstgrenzen betragen 535 Euro für 2002 und 2003, 1050 Euro für 2004 und 2005, 1575 Euro für 2006 und 2007 und 2100 Euro ab 2008.

Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug größer als die staatlichen Zulagen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut.

Kann man den Anbieter während der Laufzeit wechseln?

Ja. Bei Abschluss eines Vertrags sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, ob der Anbieter für die Kündigung eine Gebühr verlangt, und wenn ja, wie hoch diese ausfällt.

Was ist besser: die private oder die betriebliche Altersvorsorge?

Das kommt auf die Lebenssituation an. Für viele Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge günstiger, weil sie Steuern und bis 2008 auch Sozialabgaben sparen können. Außerdem sind die Konditionen der Anbieter bei Gruppenverträgen günstiger.

Was hat sich für Unternehmen nach der Rentenreform geändert?

Jeder Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten seit dem 1. Januar ermöglichen, vier Prozent des Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge zu investieren – das gilt für den Bäckermeister mit einem Gesellen genauso wie für das Großunternehmen mit 100 000 Beschäftigten. Der Mitarbeiter kann auf eine förderfähige Altersvorsorge bestehen. Die Unternehmen müssen die Altersvorsorge nur organisieren. Wenn sie nicht wollen, müssen sie keinen Pfennig dazutun.

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Der Gesetzgeber sieht fünf so genannte Durchführungswege vor: Die Direktversicherung, die Pensionszusage, die Gruppenunterstützungskasse, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge aber nur, wenn sie über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.

Was ist eine Direktversicherung?

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Beschäftigten eine Lebensversicherung ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, bezugsberechtigt ist der Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge sind voll als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Mitarbeiter muss die Beiträge versteuern. Er kann sie aber als Sonderabgabenabzug bei der Steuererklärung geltend machen, bekommt die Steuern also zurück.

Was für Unterschiede gibt es zwischen einer Pensionskasse und einem Pensionsfonds?

Pensionskassen haben meistens die Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Ihre Anlagestrategie ist ähnlich sicherheitsorientiert wie die von Versicherungsgesellschaften. Anders als Pensionsfonds dürfen sie nur 35 Prozent ihres Kapitals in Aktien investieren, Pensionsfonds dürfen das unbegrenzt. Deshalb kann ein Pensionsfonds das Kapital risikoorientierter anlegen und möglicherweise eine größere Rendite erzielen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge über Pensionskassen und Pensionsfonds sparen Unternehmen und Beschäftigte bis 2008 Sozialabgaben.

Was sind Direktzusagen und Unterstützungskassen?

Bei der Direktzusage gewährt der Betrieb dem Arbeitnehmer bestimmte Rentenansprüche, für die er entsprechende Bilanz-Rückstellungen vornimmt. Sind die Ansprüche nicht über eine Versicherung rückgedeckt, gehen sie im Fall der Firmenpleite verloren.

Unterstützungskassen sind Versorgungseinrichtungen einer oder mehrerer Unternehmen, an die die Firmen Beiträge abführen. Sie unterliegen keiner staatlichen Aufsicht und gehören keiner Sicherheitseinrichtung an. Bei diesen beiden Formen fördert der Staat nicht.

Muss ein Unternehmen für alle Mitarbeiter die gleiche Form der Altersvorsorge wählen?

Nein, aber es ist sinnvoll. Wenn die Beschäftigten in der betrieblichen Altersvorsorge unterschiedliche Wege gehen, entsteht schnell ein großer Verwaltungsaufwand.

Verfallen die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt?

Nein. Die Ansprüche verfallen auf keinen Fall. Nach einer Kündigung ruht der Vertrag oder der neue Arbeitgeber übernimmt ihn.

Kann die Riester-Rente auf einmal ausgezahlt werden?

Nein. Der Staat bezuschusst nur Verträge, die eine lebenslange Auszahlung vorsehen. Manche Finanzdienstleister bieten aber Produkte an, bei denen sich die Kunden 20 Prozent des angesparten Kapitals bei Rentenbeginn auszahlen lassen können.

Kann der Staat die Förderung zurückverlangen?

Ja. Wird das angesparte Vermögen nicht für die Absicherung im Alter verwendet, müssen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden. Einzige Ausnahme: Der Geförderte nutzt das Kapital für die Schaffung selbst genutzten Wohnraums. Er muss das Geld allerdings bis zum Beginn der Rentenphase zurückgezahlt haben.

Sollte wirklich jeder Berechtigte die Riester-Förderung in Anspruch nehmen?

Kritiker sagen, die Renditen der Riester-Renten seien zu gering. Denn staatliche Zuschüsse gibt es nur für Verträge, bei denen eine lebenslange Rente und mindestens die Ausschüttung des eingezahlten Kapitals gewährleistet wird. Diese Garantie ist teuer. Andere Anlageformen können deshalb durchaus mehr Rendite abwerfen. Aber sie sind unsicherer.

Bekommen Männer und Frauen bei der privaten Altersvorsorge die gleichen Renten?

Nein. Die Auszahlungsraten sind für Frauen bei privaten Rentenverträgen geringer als für Männer – auch wenn sie exakt dieselbe Summe eingezahlt haben. Begründet wird dieser Unterschied mit der statistisch längeren Lebenserwartung von Frauen.

Ist es sinnvoll, im Rahmen eines Banksparplans Geld fürs Alter zurückzulegen?

Banksparpläne haben den Vorteil, dass sie sicher sind. Aber sie haben einen entscheidenden Nachteil: Die Renditen sind ausgesprochen mager. Prinzipiell ist es möglich, mit Banksparplänen die Riester-Förderung zu bekommen. Aber die meisten Kreditinstitute bieten diese Produkte nicht an. Nur die Spar-und Girokassen haben riesterfähige Banksparpläne im Programm. Sie empfehlen den Kunden, gerade so viel Geld in Banksparplänen anzulegen, dass sie die Förderung bekommen, und weiteres Kapital in andere Anlageformen zu investieren.

Eignen sich Immobilien für die Altersvorsorge?

Ja, als Ergänzung zur Kapitalmarktanlage. Immobilien bringen im Alter sichere, zusätzliche Einnahmen. Auch selbst genutztes Wohneigentum ist günstig. Jeder Mieter zahlt im Laufe seines Lebens vier-bis sechsmal den Preis der Wohnung ab. Selbst bei einer Vollfinanzierung über Kredite zahlt der Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum den Kaufpreis nur zweimal ab. Im Alter senkt er seine Lebenshaltungskosten deutlich, weil er keine Miete entrichten muss.

Zitat:

„Immobilien sind ein gute Ergänzung zur Kapitalanlage “

“ Für jedes Kind gibt der Staat ab 2008 pro Jahr bis zu 185 EuroEuro Euro “

Bild(er):

Obwohl sie miteinander kooperieren, sind Kreditinstitute wie Commerzbank oder Deutsche Bank und Versicherer wie Provinzial oder Allianz Konkurrenten im lukrativen Altersvorsorge-Geschäft Beratungsgespräch in der Bank: Den Dschungel von Förderregeln, Vorschriften und individuellen Erfordernissen durchschauen auch viele Berater kaum. – Baumgarten; Modus; Andreas Froese; Frank Dorchinger; Action.

Anja Krüger und Bernadette Scheurer

Quelle: Financial Times Deutschland

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