Von Herbert Fromme, Köln Aktionäre der nicht mehr existenten Magdeburger Versicherung haben sich nach neun Jahren gegen die Vereinte – heute Teil der Allianz-Gruppe – durchgesetzt. Sie erhalten eine Nachzahlung auf die 1993 gewährte Abfindung.
Damals wurden 2 DM barer Zuzahlung pro Magdeburger-Aktie im Nennwert von 50 DM vereinbart. Tatsächlich sind 45,56 DM angemessen, so das Landgericht Hannover in seiner Entscheidung im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren. Sie wurde jetzt rechtskräftig.
Außer der Nachzahlung von 22,27 Euro muss die Vereinte Zinsen von 11,14 Euro zahlen, sodass den Aktionären jetzt 33,41 Euro pro Aktie zustehen.
Magdeburger und Vereinte gehörten damals beide mehrheitlich der Schweizerischen Rückversicherung. Sie fusionierte die beiden Versicherer 1993. Die Magdeburger-Aktionäre erhielten vier Vereinte-Aktien für sieben Magdeburger Papiere, plus 2 DM Barzuzahlung pro Aktie. Diese Bewertung wurde von sechs Aktionären vor Gericht angegriffen.
Die Verbesserung macht sieben Prozent der Gesamtabfindung aus Aktien und Bargeld aus. Mit 1,53 Mio. Euro ist die Belastung für die Allianz-Tochter Vereinte moderat, denn die Schweizerische Rück, damals Mehrheitsaktionär der fusionierten Versicherer, hat auf Nachzahlung verzichtet.
Quelle: Financial Times Deutschland
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