Behörde lehnt Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze ab
Von Ilse Schlingensiepen, Berlin Die dem Finanzministerium unterstellte Versicherungsaufsicht hat sich gegen eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgesprochen. Die von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt geplante Maßnahme werde die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) in die Höhe treiben, sagte Helmut Müller, Leiter der Versicherungsaufsicht in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, gestern in Berlin. „Wenn Belange der Versicherten in der PKV gefährdet werden, muss die Aufsicht ihre Stimme erheben“, so Müller auf einer Tagung des PKV-Verbandes.
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen abhängig Beschäftigte Pflichtmitglied der GKV sind. Schmidt will sie von 3375 Euro auf 4500 Euro anheben.
Damit würde der PKV ein erheblicher Teil des Neugeschäfts wegbrechen, da gerade jüngere Jahrgänge in der GKV bleiben müssten. In der PKV verblieben dann hauptsächlich ältere Versicherte. Für sie bestehe dann die Gefahr „unbezahlbarer“ Beiträge, prognostizierte Müller.
Die private Pflegepflichtversicherung sei wegen ihrer umlagefinanzierten Elemente noch viel stärker auf den Zufluss junger Versicherter angewiesen. „Hier ist die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge nicht mehr gesichert“, sagte Müller.
Quelle: Financial Times Deutschland
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