Die aktuelle Krise der Lebensversicherer fordert ihr erstes Opfer. Die Familienfürsorge Lebensversicherung wird liquidiert, den Bestand, die Mitarbeiter und den Markennamen übernimmt die HUK-Coburg Lebensversicherung. Sie will auch den Standort Detmold erhalten. Noch in dieser Woche soll ein Vorvertrag unterzeichnet werden, sagte ein Sprecher der HUK-Coburg.
Die Familienfürsorge ist nicht der einzige Lebensversicherer, der nach der Talfahrt der Börsen ins Straucheln geraten ist. Insider vermuten, dass mindestens zehn der etwa 130 deutschen Lebensversicherer in ernsthaften Schwierigkeiten stecken. Im Juli hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) die Familienfürsorge unter Zwangsverwaltung durch einen Sonderbeauftragten gestellt. Die Behörde wacht darüber, dass Versicherer ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllen können.
Finanziert wird die Übernahme der Familienfürsorge von der HUK-Coburg-Gruppe, Deutschlands zweitgrößtem Autoversicherer. Über den Preis haben die Unternehmen Stillschweigen vereinbart. „Die Familienfürsorge wird liquidiert und der Bestand auf die HUK-Coburg-Lebensversicherung übertragen“, sagte der Sprecher. Die Familienfürsorge hatte Ende 2001 rund 313 000 Verträge und erzielte Beitragseinnahmen von 183 Mio. Euro, die HUK-Coburg Leben kam auf 491 Mio. Euro.
Das angesparte Kapital der übernommenen Kunden wird die HUK-Coburg in einem separaten Deckungsstock verwalten. Die Renditen für diese Kunden werden deshalb möglicherweise niedriger ausfallen als für die übrigen Versicherten.
Die HUK-Coburg, die ihre Wurzeln im öffentlichen Dienst hat, übernimmt die 380 Angestellten und 220 Vertreter. Sie sollen Produkte der HUK-Coburg unter der alten Marke vertreiben. Die Familienfürsorge verkaufte viel an Pfarrer, Priester und Kirchenmitarbeiter. „Wir versprechen uns von der Übernahme eine Stärkung unserer Position im kirchlichen Markt“, sagte der Sprecher.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo