Von Herbert Fromme, Köln Versicherungskunden müssen künftig wohl nicht mehr fürchten, wegen Unterlassungen bei der Antragstellung vollständig den Versicherungsschutz zu verlieren. Das althergebrachte Prinzip, dass ein Kunde bei grob fahrlässiger oder bewusster Verletzung keinen Versicherungsschutz hat, soll abgeschafft werden. Das schlägt eine Expertenkommission des Bundesjustizministeriums zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vor.
Ihren 175-seitigen Zwischenbericht wollen die Experten aus Assekuranz, Verbraucherschutz, Hochschulen, Verwaltung und Verbänden am 26. September Justizministerin Herta Däubler-Gmelin überreichen. Wer seiner Autoversicherung einen Vorschaden bei Vertragsabschluss nicht angibt und dann einen Totalschaden erleidet, läuft heute Gefahr, überhaupt keine Entschädigung zu bekommen. Künftig soll es in diesen Fällen eine so genannte Quotelung geben, nach der der Versicherer einen bestimmten Prozentsatz des Schadens übernehmen muss.
Bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen will die Kommission das Prinzip „Alles oder nichts“ abschaffen. Versicherer müssen zahlen, können aber Abschläge vornehmen. Grob fahrlässig handelt beispielsweise das Opfer eines Diebstahls, das teure Gegenstände in einem Keller lagert.
Bei der Lebensversicherung will die Kommission ein Verbot von Beispielrechnungen herbeiführen, bei der frühere oder voraussichtliche Anlageergebnisse als Grundlage dienen. Stattdessen sollen die Gesellschaften den Kunden nur Berechnungen auf Grundlage einheitlich festgelegter möglicher Zinssätze geben.
Die Kommission ist gegen eine Mitnahme der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung beim Wechsel zu einem anderen Anbieter. Allerdings soll der zehnprozentige Beitragszuschlag, der im vergangenen Jahr eingeführt wurde und die Beitragslast im Alter dämpfen soll, mitgenommen werden können.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo