Entschädigungskonzept im Essener Brustkrebsskandal steht
Von Ilse Schlingensiepen, Köln Bei der Deutschen Ärzte-Versicherung Allgemeine (DÄV) läuft die Abwicklung des wohl größten deutschen Arzthaftungsfalls an. Der Spezialversicherer bereitet die Auszahlung an 169 geschädigte Frauen im so genannten Essener Brustkrebsskandal vor. Der Schaden summiert sich für die Axa-Tochter auf 10 Mio. Euro.
Der Essener Pathologe Josef Kemnitz, der bei der DÄV haftpflichtversichert war, hatte in den 90er Jahren offensichtlich in großem Umfang falsche Brustkrebsdiagnosen gestellt, bis heute ist unklar warum. Kemnitz starb bei einem Feuer in seinem Labor, die meisten beweiskräftigen Gewebeproben verbrannten.
Viele Frauen wurden unnötig operiert. Ende 2001 sprach das Oberlandesgericht Hamm (OLG) einer Patientin, der beide Brüste amputiert wurden, 127 000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Bundesgerichtshof nahm die Revision der DÄV nicht an.
„Wir haben jetzt mit den Anwälten der Frauen den Weg für eine reibungslose Abwicklung gefunden“, sagte DÄV-Chef Gernot Schlösser. Auf Grundlage des OLG-Urteils werden individuelle Schmerzensgelder ermittelt, gestaffelt nach dem Alter und der Schwere des Eingriffs. Die 169 Fälle stammen aus den Jahren 1993 bis 1996. Für jedes Jahr liegt die Deckungssumme bei gut 3 Mio. Euro. Sie reicht für 1994 und 1995 nicht aus, deshalb müssen die individuellen Auszahlungen nach einer Quote reduziert werden.
Eine schnelle Abwicklung hängt jetzt davon ab, ob alle Frauen ihre Entschädigungssummen akzeptieren. „Das Angebot der DÄV ist fair“, sagte die Sprecherin der Interessengemeinschaft Diagnose Brustkrebs Hildegard Müller. „Eine 100-prozentige Gerechtigkeit kann es für uns sowie so nicht geben.“
Der Schadensfall ist ein harter Brocken für die DÄV, die 2002 Prämieneinnahmen von 9 Mio. Euro hat. „Wir haben seit 1995 Reserven gebildet, das reicht aus“, sagte Schlösser. Die Axa müsse nicht einspringen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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