Sozialministerium und BVI fordern problemlose Mitnahmemöglichkeit für Mitarbeiter
Von Ilse Schlingensiepen, Köln, und Claudia Wanner, Frankfurt Um die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen, muss Arbeitnehmern bei einem Arbeitsplatzwechsel die Mitnahme des angesparten Kapitals erleichtert werden. Davon ist Werner Sasdrich, Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, überzeugt. „Es darf nicht ins Belieben des Arbeitgebers gestellt werden, ob er das bereits erworbene Kapital übernehmen möchte oder nicht“, sagte Sasdrich auf einem MCC-Kongress in Köln.
Nach seiner Einschätzung muss der Gesetzgeber in der betrieblichen Altersversorgung auch an anderen Stellen stärker regulierend eingreifen. So müsse sichergestellt werden, dass bei einem Wechsel das bisher angesparte Kapital nicht durch Gebühren und Kosten aufgezehrt wird, die beim alten und beim neuen Arbeitgeber anfallen. Grundsätzlich seien genauere Vorgaben zu Transparenz und Information der Arbeitnehmer notwendig. „Arbeitgeber, die den Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung bestimmen, schließen einen Vertrag zu Lasten Dritter“, sagte Sasdrich.
Die Schaffung eines Altersvorsorgekontos gehört zu einem Maßnahmenpaket, mit dem der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) die kapitalgedeckte Altersvorsorge voranbringen will. BVI-Vorstand Markus Rieß – Chef des Dit, der Publikumsfondsgesellschaft von Allianz und Dresdner Bank – hat das Konzept vergangene Woche vorgestellt. Beim Altersvorsorgekonto wählt der Arbeitnehmer ein zugelassenes Produkt zum Ansparen aus, die Beiträge fließen auf ein spezielles Konto. Es kann ein Leben lang genutzt werden, selbst bei einem branchenübergreifenden Jobwechsel.
Quelle: Financial Times Deutschland
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