Branche wehrt sich gegen Besteuerung von Lebensversicherungen

Brisanter Vorschlag der Rürup-Kommission abgelehnt “ Assekuranz fürchtet verheerende Auswirkungen auf den Absatz

Die Lebensversicherer laufen Sturm gegen den Vorschlag der Rürup-Kommission, die steuerliche Begünstigung von Kapitallebensversicherungen aufzuheben. Sie fürchten, dass der Branche einer ihrer lukrativsten Märkte weg bricht Eine Umsetzung würde das Gegenteil von dem erreichen, was die Bundesregierung mit der Rentenreform bezwecken will, argumentieren die Versicherer. Die Besteuerung konterkariere das Ziel einer stärkeren Kapitalbildung in der Altersversorgung, sagte der Vorstandsvorsitzende der Allianz Leben, Gerhard Rupprecht.

Die von der Bundesregierung einsetzte Kommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeausgaben und – bezügen unter Führung des Darmstädter Ökonomen Bert Rürup hatte in der vergangenen Woche ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie schlägt unter anderem vor, Kapitallebensversicherungen künftig nicht mehr steuerlich zu begünstigen. Bislang müssen die Auszahlungen nicht versteuert werden, wenn der Vertrag über mindestens zwölf Jahre läuft, der Kunde mindestens fünf Jahre Einzahlungen leistet und der Vertrag das Todesfallrisiko abdeckt. Dieser Vorteil soll nach dem Willen der Kommission wegfallen. Der Staat müsse den Aufbau der Altersvorsorge der Bürger fördern, nicht den von Vermögen, begründete Rürup den Vorschlag. „Kapitallebensversicherungen dienen nicht in erster Linie der Altersvorsorge, sondern der Vermögensbildung.“

Das sehen die Versicherer anders. „Wir verstehen nicht, warum dieses seit 150 Jahre bewährte Instrument der Altersvorsorge nicht den Kriterien genügen soll, die man an eine Zusatzversorgung stellen muss“, sagte Allianz-Vorstand Rupprecht, der auch Vorsitzender des Hauptausschusses Leben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ist.

Die Kapitallebensversicherung sei die Stütze der ergänzenden Altersvorsorge. Gegenwärtig existierten mehr als 50 Mio. Verträge. Sie kombinierten den Hinterbliebenenschutz mit dem Aufbau von Vorsorgekapital für das Alter. „Kapitalversicherungen mit Rentenwahlrecht und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sind flexible und berechenbare Formen der Altersvorsorge und bieten Leistungsgarantien, die in der Regel über den bloßen Kapitalerhalt hinausgehen.“

Die Versicherer gehen davon aus, dass Kapitallebensversicherungen ohne steuerliche Begünstigungen enorm an Attraktivität verlieren werden. Eine Besteuerung hätte „verheerende Auswirkungen für unser Produkt“, sagte Rupprecht.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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