Lebensversicherer dürfen statt 3,25 nur 2,75 Prozent zusichern
Von Herbert Fromme, Köln Das Bundesfinanzministerium prüft eine Senkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungen schon für 2004. Bisher galt das 2005 als wahrscheinlich. Für neue Verträge dürfen Lebensversicherer ihren Kunden dann höchstens 2,75 Prozent Garantieverzinsung zusagen. Zur Zeit sind es 3,25 Prozent. Viele Versicherer zahlen zudem eine Überschussbeteiligung, die variieren kann. Garantien bei bestehenden Verträgen sind nicht betroffen.
Die geplante Senkung kommt wegen des gesunkenen Zinsniveaus nicht überraschend. Der Höchstrechnungszins folgt einem EU-weit festgelegten Mechanismus: Er darf nicht mehr als 60 Prozent der Durchschnittsrenditen über zehn Jahre auf Staatsanleihen betragen.
Der neue Zins bringt den Lebensversicherern aktuell keine Erleichterung. Zur Zeit kämpfen sie mit hohen Verlusten aus Aktienanlagen. Im Jahr 2002 wurden Abschreibungen in Milliardenhöhe verschoben – die Branche spricht von 20 Mrd. Euro. Sie sind Ende 2003 zum größten Teil fällig, wenn der Dax nicht dramatisch steigt. Die Versicherer planen einen politischen Vorstoß für die erneute Verlängerung der Abschreibefristen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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