Assekuranz zahlt Kosten für SARS-Erkrankung Lungenkrankheit stellt keine wirtschaftliche Bedrohung dar.
Von Ilse Schlingensiepen, Köln Die privaten Krankenversicherer (PKV) sehen keinen Grund, das Schwere Akute Atemwegsyndrom (SARS) aus dem Versicherungsschutz auszuschließen. Sollten sich Versicherte mit der Lungenkrankheit anstecken, übernehmen die Gesellschaften wie bei anderen Erkrankungen die Behandlungskosten.
Auch wer kurzfristig vor einer Reise nach Südchina oder Hongkong eine Auslandsreisekrankenversicherung kauft, ist versichert, falls er sich vor Ort tatsächlich mit der grassierenden Lungenkrankheit anstecken sollte. „Es gibt keinen Ausschluss bei SARS oder anderen vergleichbaren Erkrankungen“, sagte ein Sprecher des Marktführers Deutsche Krankenversicherung (DKV). „Auch bei SARS gilt ein 100-prozentiger Versicherungsschutz, wenn jemand krank wird und sich behandeln lässt“, betonte er. „Wir leisten wie bei allen akuten Erkrankungen“, bestätigte ein Sprecher der Allianz Private Krankenversicherung. Generelle Ausschlüsse gibt es bei PKV-Policen nur bei Auslandsreisen in Länder im Kriegszustand oder in vergleichbaren Situationen.
Eine wirtschaftliche Bedrohung durch SARS sehen die PKV-Unternehmen ohnehin nicht, dafür ist die Zahl der Erkrankungen zu gering. Mediziner weisen darauf hin, dass andere Infektionskrankheiten eine viel größere Bedrohung darstellen.
Wer eine private Vollversicherung abgeschlossen hat, ist darüber in der Regel auch bei Erkrankungen während eines Auslandsaufenthaltes abgesichert. Die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können sich eine Zusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer kaufen, die so genannte Auslandsreisekrankenversicherung. Für diesen Extraschutz zahlten im Jahr 2001 mehr als 27 Millionen Menschen einen durchschnittlichen Jahresbeitrag von 8,83 Euro. Die Auslandsreisekrankenversicherung brachte den PKV-Unternehmen Prämieneinnahmen von 224 Mio. Euro. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor.
Die Reiseversicherer erkennen die Lungenkrankheit nicht als Grund für eine Stornierung an. „Reisende, die Angst vor einer möglichen Ansteckung im gebuchten Zielgebiet haben, können nicht die Kosten eines Reiserücktritts aus Gründen der Angst bei der Reiseversicherung geltend machen“, teilte die zur Allianz-Gruppe gehörende Elvia Reiseversicherung mit.
Quelle: Financial Times Deutschland
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