Berlin entlastet Pensionsfonds

Beiträge zum Sicherungsverein sollen niedriger ausfallen als geplant · Grundlegende Reform erwartet

Von Anja Krüger, Köln Deutsche Unternehmen müssen sich auf unterschiedliche Kosten für die Absicherung von Betriebsrenten einstellen, die von ihrer Risikosituation abhängen. Als ersten Schritt will die Bundesregierung noch vor der Sommerpause festlegen, dass Pensionsfonds für die Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein weniger zahlen als bislang vorgesehen.

„Es besteht die Absicht, die PSV-Beitragspflicht für Pensionsfonds zu ändern“, bestätigte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Soziale Sicherung. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen einen Antrag zur Änderung des Gesetzes zur betrieblichen Altersversorgung einbringen. Dabei folgt die Regierung einem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA) und der Arbeitgeberverbände.

„Die Beitragsbemessungsgrenze soll auf 20 Prozent gesenkt werden“, bestätigte die Sprecherin. Der Beitragssatz bleibt gleich.

Damit Arbeitnehmer Ansprüche aus Rentenzusagen und internen Rentenkassen von Unternehmen im Insolvenzfall nicht verlieren, müssen die Betriebe die Rücklagen über den PSV absichern. Auch für die 2002 mit der Riester-Reform eingeführten Pensionsfonds müssen PSV-Beiträge gezahlt werden, nicht aber für Pensionskassen oder Direktversicherungen – das sind Lebensversicherungen, die der Arbeitgeber auf den Namen des Beschäftigten abschließt.

Im Unterschied zu anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung können die Pensionsfonds viel Kapital in Aktien investieren. Bislang haben sie sich mit nur 75 000 Mitgliedern bis Ende 2002 als Flop erwiesen. „Die Beitragspflicht zum PSV ist ein Startnachteil für den Pensionsfonds“, sagte ABA-Geschäftsführer Klaus Stiefermann. Der ABA gehören Unternehmen, Verbände und Gewerkschaften an.

Der PSV verlangte 2002 als Beitrag 4,5 Promille der gesamten Rentenverpflichtungen. Für einen Pensionsfonds hieße das analog, dass für einen Sparer mit 2400 Euro Jahresbeitrag nach dem ersten Jahr Euro10,80 Euro an den PSV überwiesen werden müssen, nach fünf Jahren aber schon mindestens 54 Euro – denn die Bemessungsgrundlage für die Beiträge ist das angesammelte Kapital. Ursprünglich sollten die Arbeitgeber die PSV-Kosten tragen. Mittlerweile lässt die Aufsichtsbehörde BaFin aber Modelle zu, nach denen die Beschäftigten den PSV-Beitrag zahlen.

ABA und Arbeitgeber fordern deshalb, dass die Bemessungsgrundlage für PSV-Beiträge der Pensionsfonds auf 20 Prozent des angesammelten Kapitals reduziert wird. Dieser Forderung kommt die Bundesregierung jetzt nach. Das Argument: Das Risiko, das der PSV zahlen muss, ist geringer als bei den anderen PSV-pflichtigen Formen der betrieblichen Altersversorgung. „Der Pensionsfonds hat sonst eine Doppelsicherung“, kritisierte Stiefermann. Denn kann der Pensionsfonds seine Verpflichtungen nicht erfüllen, muss ohnehin der Arbeitgeber Geld nachschießen. Erst wenn er insolvent ist, muss der PSV in Leistung treten.

Mit der Pensionsfonds-Sonderregelung ist die Vorentscheidung für eine grundlegende Reform des PSV-Systems getroffen, bei der Unternehmen nach Bonität – gemessen an Ratings – Beitrag zahlen und nicht nach Volumen. Die Experten Wolfgang Gerke und Klaus Heubeck haben bereits in einem im Auftrag des PSV erstellten Gutachten eine solche Staffelung verlangt. „Das Thema wird diskutiert“, sagte PSV-Vorstand Martin Hoppenrath. Ergebnisse gebe es noch nicht. Änderungen der Beitragsstruktur kann der PSV nicht selbst beschließen. Das ist Sache des Gesetzgebers.

Zitat:

„Die PSV-Pflicht ist ein Nachteil für Pensionsfonds“ – Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der ABA

Bild(er):

Deutsche Rentner in Paguera auf Mallorca. Die Absicherung der Betriebsrenten künftiger Rentnergenerationen wird jetzt reformiert – Caro/Teich.

 

Quelle: Financial Times Deutschland

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