Rückversicherer für Extremus dürfen Rückstellungen bilden
Die Versicherungsbranche kann einen wichtigen politischen Erfolg verbuchen. Gesellschaften, die als Rückversicherer für den Terrorspezialisten Extremus agieren, dürfen in schadenfreien Jahren steuerfrei Schadenrückstellungen aus den Prämieneinnahmen bilden. Das teilte Extremus-Vorstand Dirk Harbrücker auf einer Euroforum-Fachkonferenz in Köln mit. Einem entsprechenden Entwurf der Länderfinanzminister habe der Bundesrat jetzt zugestimmt.
Extremus wurde im September 2002 als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 von 16 deutschen Versicherern gegründet und deckt terrorbedingte Schäden über 25 Mio. Euro mit einer Gesamtkapazität von 13 Mrd. Euro ab. Extremus hat bisher 1002 Verträge mit 104,3 Mio. Euro Jahresprämienvolumen verkauft.
Selbst trägt Extremus keine Risiken, sondern gibt sie und die entsprechenden Beiträge an andere Gesellschaften und den Staat auf dem Weg der Rückversicherung weiter. Für Schäden bis 1,5 Mrd. Euro kommen vor allem deutsche Gesellschaften auf, für Schäden bis 3 Mrd. Euro internationale Rückversicherer und für darüber hinausgehende Schäden bis zur Höchstgrenze von 13 Mrd. Euro die Bundesrepublik.
In schadenfreien Jahren machen die Gesellschaften, die den Spezialisten Extremus stützen, hohe Überschüsse, die sie bei einer Terrorkatastrophe zur Schadenzahlung brauchen. Nach der jetzigen Festlegung müssen sie davon 90 Prozent nicht als Gewinn versteuern, sondern können sie in eine Großschadenrückstellung einstellen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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