Branchenführer meldet starke Zuwächse · Entgeltumwandlung belastet Sozialkassen
Die Riester-Rente erlebt in diesem Jahr einen Aufschwung. Der Branchenführer Allianz verzeichnete allein im ersten Quartal in seiner Pensionskasse 66 000 Neuabschlüsse. Im Gesamtjahr 2002 hatte die Allianz 160 000 Verträge für ihre Pensionskasse abgeschlossen. „Die Pensionskasse ist auch im zweiten Quartal sehr stark gewachsen“, sagte eine Allianz-Sprecherin. Betriebsrenten sind eine Form der staatlich geförderten Riester-Rente, mit der Arbeitnehmer ihr Einkommen im Alter aufbessern sollen.
Damit zeichnet sich für die Altersvorsorge eine Trendwende ab. Im ersten Jahr hatten die Versicherer noch über ein verhaltenes Geschäft mit Riester-Renten geklagt. Insbesondere das Potenzial für Betriebsrenten ist enorm: Rund 20 Millionen Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Betriebsrente mit Entgeltumwandlung. Danach zahlen Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung ein. Steuern oder Sozialabgaben werden für den Betrag nicht fällig. Insgesamt hatten bis März 690 000 Arbeitnehmer Verträge für Betriebsrenten mit Entgeltumwandlung abgeschlossen. Betriebsrenten sind für viele Arbeitnehmer attraktiver als die klassische private Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen gefördert wird. Das Geschäft mit privaten Altersvorsorgeverträgen läuft folglich vergleichsweise schlecht. Bis März 2003 hatten etwa 3,7 Millionen Menschen eine private Riester-Rente abgeschlossen – die Zuwächse sind jetzt aber nur noch minimal.
Allerdings belastet der Boom der Betriebsrenten die Sozialsysteme und die öffentlichen Haushalte mit Einnahmeausfällen in dreistelliger Millionenhöhe. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger schätzt, dass allein den Rentenkassen 2002 bis zu 400 Mio. Euro entgangen sind – Tendenz steigend. Kranken-und Pflegekassen rechnen mit Ausfällen in ähnlicher Größenordnung.
Nach aktuellem Recht ist die Abgabefreiheit bis 2008 befristet. Da die Altersvorsorge bislang eher zurückhaltend angenommen wurde, ist eine Verlängerung dieser Regelung nicht ausgeschlossen. Bei den Betriebsrenten schließt das Unternehmen für den Arbeitnehmer einen Vertrag mit einem Anbieter ab. Die Beiträge fließen aus dem Lohn des Beschäftigten an den Anbieter.
Maximal kann der Arbeitnehmer so vier Prozent seines Bruttolohns pro Jahr anlegen. Bei einem Einkommen von 5100 Eurosind dies bis zu 204 Euromonatlich, für die keine Sozialabgaben und Steuern anfallen. Der Rentenversicherung entgehen damit pro Arbeitnehmer, der die Höchstgrenze ausschöpft, im Jahr bei zwölf Gehältern 477 Euro. Die Krankenkassen verlieren 362 Euro, die Arbeitslosenversicherung bekommt 159 Euro weniger.
Klaus Stiefermann, Chef des Fachverbands Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA), rät den Rentenversicherern zur Gelassenheit. „Bei der Rentenversicherung wird sich die Beitragsfreiheit ausgleichen, weil sich auch die Leistungen verringern“, so Stiefermann. „Die Ausfälle sind ein Symptom, nicht die Ursache des Problems.“
Anja Krüger, Köln, und Timo Pache, Berlin
Quelle: Financial Times Deutschland
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