Assekuranz hofft im Steuerstreit auf Bundesrat Versicherer fordern, geplante Erleichterung

Assekuranz hofft im Steuerstreit auf Bundesrat Versicherer fordern, geplante Erleichterung rückwirkend ab 2001 gelten zu lassen · Auffanggesellschaft Protektor wird gesetzlich geregelt.

Von Herbert Fromme, Köln Die Assekuranz ist fest davon überzeugt, dass die am Freitag vom Bundestag beschlossene Neuregelung der Steuer im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss geändert wird. „Vor allem die Rückwirkung ab 1. Januar 2001 muss kommen, sonst macht die Reform handwerklich keinen Sinn“, sagte ein Manager. Die Unternehmen sollten ein Wahlrecht erhalten und sich für eines der beiden Steuersysteme für die drei Jahre entscheiden.

Der Bundestag hat für Lebens-und Krankenversicherer das so genannte Halbeinkünfteverfahren mit Wirkung vom 1. Januar 2003 aufgehoben. Es war mit der Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 beschlossen worden und galt für ausländische Aktien ab 2001, für inländische ab 2002. Für Lebens-und Krankenversicherer hat die Regelung die ungewollte Nebenwirkung, dass die Steuerlast bei Verlusten aus Aktien steigt.

Die Assekuranz fürchtete für 2003 zusätzliche Steuerzahlungen von mehr als 5 Mrd. Euro, weil hohe Verluste aus Aktien noch abgebaut werden müssen. Künftig leiden die Versicherer nicht mehr unter diesem Sondereffekt. Gleichzeitig müssen sie Steuern auf Gewinne aus Aktien zahlen.

Versicherungsmanager argumentieren, dass eine Rückwirkung zum 1. Januar 2003 alle jene benachteiligt, die 2002 Abschreibungen vorgenommen haben und dadurch steuerlich belastet wurden. „Wer die Abschreibungen verschoben hat, wird belohnt. Das kann nicht sein“, hieß es. Außerdem drohe die Gefahr, dass Unternehmen versucht sein könnten, die Bilanz 2002 zu öffnen und schon vorgenommene Abschreibungen doch noch ins steuerlich günstigere Jahr 2003 zu verschieben.

Die Assekuranz setzt außerdem darauf, dass der Bundesrat den Umfang der Änderung auf die 90 Prozent der Aktiengewinne und – verluste begrenzt, die den Kunden zustehen. Die den Aktionären zustehenden zehn Prozent sollten weiter dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.

Gute Miene machen die Versicherer zu einer Initiative der Regierungsparteien, eine Auffanglösung für Not leidende Lebensversicherer gesetzlich zu regeln. Einen Antrag von SPD und Grünen verabschiedete der Bundestag am Freitag. Hintergrund dafür ist die Erfahrung der Finanzaufsicht BaFin bei der Schieflage der Mannheimer Lebensversicherung, deren Verträge die von der Branche gegründete Auffanggesellschaft Protektor übernimmt.

Protektor wurde 2002 auf Druck der BaFin gegründet. Bei der Mannheimer stellte sich aber heraus, dass Insolvenzrecht und Versicherungsaufsichtsrecht in verschiedenen Fragen nicht harmonieren. So hatte die BaFin bei der Mannheimer trotz bedrohlicher Schieflage darauf verzichtet, einen Sonderbeauftragten einzusetzen. „Er hätte wahrscheinlich die Insolvenz der Mannheimer Leben anmelden müssen. Dann aber wäre die Übertragung der Verträge auf Protektor sehr schwer geworden“, sagte ein beteiligter Manager. Ein Insolvenzverwalter habe andere Prioritäten als die BaFin, die vom Kundeninteresse ausgeht. Er hätte beispielsweise versuchen können, die Bestände an andere zu verkaufen. Deshalb will die Regierung auf Vorschlag der BaFin die Rolle von Protektor gesetzlich festschreiben, deren Form als privater Versicherer aber nicht ändern. Vorbild ist der Pensionssicherungsverein, der ebenfalls als Unternehmen fungiert, dessen Rolle aber gesetzlich definiert ist.

Zitat:

„Wer Abschreibungen verschoben hat, wird belohnt“ – Versicherungsmanager.

Quelle: Financial Times Deutschland

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