Von Herbert Fromme, Köln Der in Abwicklung befindliche Rückversicherer Gerling Globale Rück (GGR) hat sein Grundkapital von 338 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro herabgesetzt. Entsprechend verringere sich der Verlustvortrag von 438 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro, teilte das angeschlagene Unternehmen gestern im Anschluss an seine Hauptversammlung mit. Zudem ändert der Rückversicherer seinen Namen von Gerling Globale Rück in Globale Rück.
Die GGR, bis 2002 der sechstgrößte Rückversicherer der Welt, war wegen hoher Schäden und verfehlter Zukäufe vor allem in den USA ins Schlingern geraten. Seit Oktober 2002 übernimmt das Unternehmen kein Neugeschäft mehr. Die bestehenden Verträge werden abgewickelt – was womöglich sehr lange dauert, aber lukrativ sein kann. Für 2003 rechnet die GGR mit einem zweistelligen Jahresüberschuss nach Steuern.
Einziger Aktionär ist weiterhin der Gerling-Konzern, dessen Bilanz aber durch die Kapitalherabsetzung der GGR nicht berührt werde, wie ein Sprecher sagte. Der bereits Ende 2002 verkündete Verkauf der GGR an den Manager Achim Kann ist noch immer nicht vollzogen. Zwar konnte Gerling sich vor Gericht gegen die Untersagung des Verkaufs durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wehren. Die Zustimmung der Versicherungsaufsicht in New York steht aber seit Monaten aus. Gerling führt dafür „prozedurale Gründe“ an. Gerüchten, wonach die US-Aufseher prinzipielle Bedenken gegen den Verkauf an Kann hegen, widerspricht der Konzern vehement.
Parallel hat Gerling mit der Investmentbank Capital Union aus Bahrain und Dubai verhandelt, an der die Credit Suisse 25 Prozent hält. Capital Union war ebenfalls an der Übernahme des Rückversicherers interessiert, wollte aber außerdem noch in die Vermögensverwaltung für große Teile des übrigen Gerling-Konzerns einsteigen. Nach Angaben verhandlungsnaher Kreisen stehen die Gespräche kurz vor dem Scheitern. Gerling wollte das nicht kommentieren.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo