Von Ilse Schlingensiepen, Bonn, und Philipp Jaklin, Berlin Schwerbehinderte und Pflegebedürftige in regelmäßiger ärztlicher Behandlung erhalten generell einen Rabatt auf Zuzahlungen zu Arzneien, Arztbesuchen und Klinikaufenthalten. Darauf hat sich gestern der Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen bei seinen Beratungen zu offenen Punkten der Gesundheitsreform verständigt.
Chronisch Kranke müssen pro Jahr bis zu 1 Prozent ihres Bruttoeinkommens zuzahlen – im Gegensatz zu normalen Patienten (maximal 2 Prozent). Offen war bislang, wer als Chroniker gilt. Die jetzt beschlossene Lösung ist patientenfreundlich, weil sie den Ärzten einen großen Ermessensspielraum einräumt. Absehbar ist so zugleich, dass der Einspareffekt geringer ausfallen wird als geplant.
Als chronisch krank gilt ab sofort, wer mindestens einmal pro Quartal zum Arzt geht – und entweder pflegebedürftig nach Stufe 2 oder 3, zu 60 Prozent behindert beziehungsweise erwerbsgemindert ist. Können Patienten den Nachweis nicht erbringen, darf der Arzt ihnen trotzdem eine chronische Krankheit bescheinigen. Voraussetzung:die Erkrankung droht sich lebensbedrohlich zu verschlimmern, die Lebenserwartung zu sinken oder die Lebensqualität beeinträchtigt zu werden.
Eine ursprünglich geplante Liste chronischer Krankheiten soll es zunächst nicht geben. „Wir haben uns nicht in der Lage gesehen, einzelne Krankheiten aufzulisten, weil das höchst problematisch ist“, sagte der Ausschussvorsitzende Rainer Hess. Allerdings will das Gremium die Regeln Ende des Jahres nochmals überprüfen.
Ähnlich großzügig soll die Fahrtkosten-Erstattung ablaufen. Blinden, Gehbehinderten und hilflosen Personen sollen Fahrten zur Behandlung weiter bezahlt werden. Ebenso können Kassen die Kosten von Transporten zur Dialyse und zu Strahlen- oder Chemotherapien übernehmen. Hat ein Patient keinen Behindertenausweis, kann auch hier ein Arzt eine Bescheinigung ausstellen.
Nach Einschätzung des Chefs des AOK-Bundesverbands, Hans-Jürgen Ahrens, müssen die Kassen jetzt mit höheren Ausgaben rechnen. Die Einsparziele der Reform würden „im geplanten Umfang nicht erreicht“. Sozialministerin Ulla Schmidt begrüßte die Beschlüsse des Ausschusses.
Zitat:
„Die Einsparziele werden im geplanten Umfang nicht erreicht“ – AOK-Chef Ahrens
Quelle: Financial Times Deutschland
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